Immobilien-Erbe zu Lebzeiten regeln: Die Vorteile der Schenkung
Was soll später einmal mit meiner Immobilie passieren? Bei vielen Menschen steht irgendwann die Frage an, wie das Haus oder die Wohnung am besten übertragen werden kann. Können sich Ihre Erben die Erbschaftsteuer leisten oder müssen sie die Immobilie im schlechtesten Fall verkaufen? Droht darüber möglicherweise ein Streit auszubrechen? Um die Zukunft Ihrer Immobilie in Ihrem Sinne sicherzustellen, sollten Sie Ihr Immobilienerbe möglichst frühzeitig regeln – und dabei auch eine Schenkung in Betracht ziehen.
Grundsätzlich hat eine Festlegung des Immobilienerbes zu Lebzeiten immer nur Vorteile. Durch ein eindeutiges Testament oder eine vorzeitige Schenkung stellen Sie sicher, dass mit Ihrem Nachlass so umgegangen wird, wie Sie es sich wünschen. Und Sie vermeiden unschöne Erbstreitigkeiten, wie Sie die Gerichte tagtäglich beschäftigen.
Das Jahressteuergesetz und die Erbschaftsteuer
Vermutlich haben Sie es gehört oder gelesen: Im Jahressteuergesetz 2022 sind die Vorschriften zur Grundbesitzbewertung geändert worden. Vereinfacht gesagt, werden Immobilien seit dem Januar 2023 steuerlich nach ihrem aktuellen Verkehrswert beurteilt. Die Erbschaftsteuer ist zwar nicht erhöht worden und auch die Freibeträge sind gleichgeblieben. Da Immobilien in den vergangenen Jahren jedoch deutlich an Wert gewonnen haben, können durch die neue, aktuelle Bewertung nun deutlich höhere Erbschaftsteuern anfallen. Zwar unterliegt auch eine Schenkung der Steuerpflicht. Es gibt jedoch ein paar Besonderheiten.
Die Schenkung hat einige Vorteile
Die Pluspunkte einer Schenkung liegen nicht nur darin, dass Sie zu Lebzeiten selbst bestimmen und planen können, wie, wann und an wen Sie Ihre Immobilie übertragen möchten. Das geht recht unkompliziert mit einem Schenkungsvertrag beim Notar. Darüber hinaus bietet die Schenkung vor allem einen weiteren Vorteil: Wenn Sie merken, dass der Wert Ihrer Immobilie deutlich höher ist als der Freibetrag Ihrer Erben, dann können Sie die Immobilie quasi stückweise alle zehn Jahre verschenken. Die Freibeträge für eine Schenkung erneuern sich nämlich alle zehn Jahre. Was im Erbfall logischerweise nicht der Fall ist.
Folgende Freibeträge gelten bei einer Schenkung
• Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro,
• Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
• Enkel: 200.000 Euro,
• Urenkel: 100.000 Euro
• Eltern und Großeltern: 20.000 Euro,
• Geschwister: 20.000 Euro,
• Nichtverwandte: 20.000 Euro.
Rückforderungsrecht, Nießbrauch und Wohnrecht
Natürlich sollten Sie sich als Schenkender entsprechend absichern und ein Rückforderungsrecht im Schenkungsvertrag fixieren. Dieses macht es möglich, die Immobilie zurückzuholen, sollten sich die Dinge nach der Schenkung anders entwickeln als erwartet. Gerät zum Beispiel der Beschenkte in finanzielle Schieflage und wäre gezwungen, die Immobilie zu verkaufen, so können Sie Ihr Haus durch Rückforderung sichern. Die genauen Details sollten Sie mit einem Rechtsexperten besprechen und formulieren. Üblich ist es zudem im Grundbuch ein Wohnrecht oder gar ein Nießbrauchrecht eintragen zu lassen, um die lebenslange Nutzung der Immobilie sicherzustellen.
Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und ob Vererben oder Verschenken für Sie die beste Lösung ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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