Dokumente Hausverkauf

Wo bekomme ich welche Dokumente für den Immobilienverkauf?

Als Verkäufer wirken Sie überzeugender und seriöser, wenn Sie potenziellen Käufern direkt einen kompletten Satz aller für den Verkauf relevanten Dokument präsentieren können. Zudem ist es mehr als ärgerlich, wenn Sie erst im Gespräch feststellen, dass eine Unterlage fehlt, und Sie sich Zeit erbitten müssen, um sie zu organisieren. Damit das nicht passiert, finden Sie hier eine Liste aller verkaufsrelevanten Dokumente inklusive der Angabe, wo Sie sie bekommen.

Wenn Sie ein Immobilienmakler engagiert haben, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass er alle Unterlagen für den Verkauf sorgfältig zusammenstellt und eventuell veraltete oder unleserlich gewordene Papiere fachgerecht aufarbeiten lässt, sodass sie wieder ansprechend aussehen.

Der Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist ein unentbehrliches Dokument, das Informationen über den Eigentümer der Immobilie, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden oder eventuelle Rechte Dritte enthält. Sie erhalten ihn beim Grundbuchamt im zuständigen Amtsgericht oder online über das Grundbuchportal.

Die Flurkarte

Ergänzen können Sie den Grundbuchauszug durch eine Flurkarte, die Sie beim Katasteramt erhalten. Sie ist auch unter der Bezeichnung „Liegenschaftskarte“ bekannt. Auf der grafischen Darstellung sind die Grundstücksgrenzen und die umliegenden Grundstücke exakt eingezeichnet.

Baubeschreibung und Grundrisse

Beim Bauamt Ihrer Gemeinde liegt eine Bauakte zu Ihrer Immobilie vor. Sie enthält unter anderem die Baugenehmigung, die Baubeschreibung, Bauzeichnungen sowie Flächen- und Maßangaben. Als Eigentümer können Sie jederzeit Einsicht in die Bauakte Ihres Hauses beantragen – und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 bis 15 Euro Kopien für potenzielle Käufer anfertigen lassen.

Bei älteren Häusern lohnt es sich häufig, den Grundriss neu erstellen zu lassen. In die modernen Pläne werden geänderte Installationen sowie eventuelle Umbauten eingetragen – und die zeichnerische Darstellung wirkt zeitgemäß und attraktiver.

Der Energieausweis

Wenn sie Ihr Haus verkaufen wollen, müssen Sie bereits im Exposé auf den Energieausweis hinweisen und diesen spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Versäumen Sie es, so kann Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro drohen. Lassen Sie sich von einem Energieexperten beraten, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen.

Der Grundsteuerbescheid

Der Grundsteuerbescheid gibt Aufschluss über die aktuelle Höhe der Grundsteuer und kann, falls nicht zur Hand, beim örtlichen Finanzamt angefordert werden.

Die Wohnflächenberechnung

Eine exakte und vor allem aktuelle Wohnflächenberechnung ist für Käufer stets von elementarem Interesse. Ist Ihre Wohnflächenberechnung schon etwas in die Jahre gekommen, lohnt es sich, erstens, überprüfen zu lassen, ob sie nach heute noch gültigen Vorgaben erstellt wurde und ob, zweitens, die Zahlen noch stimmen. Diese Aufgabe übernimmt wahlweise ein Makler, ein Sachverständiger oder ein Architekt.

Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)

Protokolle der Eigentümerversammlungen geben einen guten Einblick in die „Stimmung“ der Gemeinschaft sowie gerade verabschiedete Beschlüsse zu Reparaturen, zur Instandhaltungsrücklage und zu anstehenden Projekten.

Reparatur- und Sanierungsnachweise

Schließlich sollten Sie aus Ihren eigenen Unterlagen alle Rechnungen und Nachweise über erfolgte Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie größere Sanierungsarbeiten beisteuern, um Kaufinteressierte davon zu überzeugen, dass Sie Ihre Immobilie kontinuierlich gepflegt haben.

Suchen Sie Unterstützung bei der Beschaffung der verkaufsrelevanten Unterlagen für den Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

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