Förderungen für Sanierungsmaßnahmen

Attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in 2024

Ob sich der Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie lohnt, hängt natürlich von den Details des Einzelfalls ab. Grundsätzlich bietet die seit Januar 2024 gültige Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) gleichwohl recht attraktive Bedingungen, sprich: finanzielle Unterstützung, bei der Optimierung der Energiebilanz einer Immobilie. Das gilt im Falle eines Neukaufs ebenso wie bei Überlegungen, das eigene Heim in nächster Zeit zukunftsfest aufzustellen.

Die Förderrichtlinie sieht Investitionszuschüsse und verbilligte Kredite für den Heizungstausch und die Sanierung des Gebäudes vor. Die bisherigen Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden daneben gemäß den Vorgaben einer vorläufigen Haushaltförderung fortgeführt.

Einzelmaßnahmenförderung. Wie viel gibt es für was?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fokussiert sich auf das, was der Name andeutet: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die eine Immobilie energieeffizienter machen. Hier ein Überblick:

• Heizungstausch

30 bis 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, respektive den Anschluss an ein solches Wärmenetz. Gesplittet wie folgt: 30 Prozent Grundförderung, 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus bei einem Hauseinkommen bis 40.000 Euro, 20 Prozent sogenannter Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn funktionstüchtige Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, getauscht werden, 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen. Die genannten Boni sind bis zu einer Grenze von 70 Prozent kumulierbar.

• Dämmung der Gebäudehülle

15 Prozent für Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken usw.

• Erneuerung von Fenstern und Außentüren

15 Prozent

• Einbau, Erneuerung, Optimierung raumlufttechnischer Anlagen

15 Prozent

• Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

15 Prozent

• Alle Maßnahmen, außer Heizungsförderung, plus 5 Prozent, wenn zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde.

Attraktiver Ergänzungskredit

Ergänzend zu den Zuschuss-Angeboten können Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro einen zinsverbilligten KfW-Kredit bis zu einer Höhe von 120.000 Euro erhalten. Dieser kann nach der Förderzusage ganz einfach bei der Hausbank oder einer Geschäftsbank beantragt werden.

Eine gute Energieberatung ist unverzichtbar

Bevor Sie Sanierungsmaßnahmen einfach in Angriff nehmen, sollten Sie sich unbedingt von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Er stellt Ihnen einen sinnvollen Fahrplan auf, sodass alle Maßnahmen Hand-in-Hand greifen und sich gegenseitig ergänzen und optimieren. Mit einem solchen Fahrplan erhöhen sich zudem Ihre Förderungsprozente.

Wünschen Sie eine fachkundige Beratung zu den Folgekosten einer sanierungsbedürftigen Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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