Grundsteuerreform: Experten erwarten „Einspruchs-Tsunami“
Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2022 abgelaufen. Eine Fristverlängerung hat es nicht gegeben. Immobilienbesitzer, die den Termin versäumt haben, erhalten in den nächsten Tagen ein eindrückliches Erinnerungsschreiben. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen die neue Grundsteuer kontinuierlich. Experten erwarten eine Klagewelle von bis zu 1,5 Millionen Einsprüchen.
Aktuell gehen nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) bei den Finanzämtern täglich 50 bis 70 Einsprüche ein. Dies auch deshalb, weil Experten unterschiedlichster Couleur im Vorfeld ausdrücklich dazu geraten hatten, gegen die nun von den Finanzämtern verschickten ersten zwei Briefe Widerspruch einzulegen. Dabei handelt es sich noch nicht um den finalen Grundsteuerbescheid.
Die Bescheide des Finanzamts bauen aufeinander auf
Den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer erhalten Immobilienbesitzer erst in 2024. Aber: Als Antwort auf die abgegebene Grundsteuererklärung verschicken die Finanzämter aktuell nun zwei Briefe – oder zwei Dokumente in einem Brief: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Der Wertbescheid ist dabei ein sogenannter Grundlagenbescheid, in dem alle Angaben, die Sie als Immobilieneigentümer gemacht haben, zusammengerechnet werden. Der Messbescheid ist dagegen ein Folgebescheid, der das Ergebnis aus dem Grundsteuerwertbescheid für weitere Berechnungen verwendet. Beide Bescheide bilden jedoch quasi eine Kette, in der die folgenden Bescheide immer wieder auf dem vorherigen Glied aufbauen.
Das bedeutet: Sie können später nicht gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid vorgehen, wenn der Fehler bereits im Grundsteuerwertbescheid liegt.
Kurze Einspruchsfrist von nur einem Monat
Für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag haben Sie nur einen Monat Zeit. Verpassen Sie diese Frist, wird die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer rechtskräftig. Die Frist beginnt drei Tage nach dem auf dem Bescheid abgedruckten Datum. Fällt der Fristbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Das Gleiche gilt für das Fristende.
Für viele Eigentümer steigt die Grundsteuer ab 2025 vermutlich
Die künftige Grundsteuer setzt sich aus dem Wert des Grundstücks, dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter, und dem sogenannten Hebesatz der Kommunen zusammen. Diesen legen die Kommunen selbst und gewissermaßen nach Kassenlage fest. Für die neue Grundsteuer müssen die Kommunen den Hebesatz neu taxieren. Zwar sollte die neue Grundsteuer nach dem einmütigen Bekunden ihrer Verfasser „aufkommensneutral“, also im Volumen gleich, bleiben. Allerdings kämpfen die meisten Kommunen mit leeren Kassen und hohen Ausgaben, sodass die Grundsteuer für viele Hausbesitzer daher ab 2025 vermutlich deutlich steigen wird. Auch deshalb rechnet Finanztip mit einem „Aufstand der Hausbesitzer“ und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft mit einem „Einspruchs-Tsunami“.
Haben Sie Fragen zum Thema Grundsteuerreform oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf oder bei der Suche nach einem neuen Domizil? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.
Foto: © OlegDoroshenko/despositphotos.com