Warum sich eine Solaranlage jetzt gleich mehrfach lohnt
Gute Nachrichten für Privathaushalte, die schon länger mit dem Gedanken an die Installation einer Photovoltaikanlage gespielt haben: Seit Beginn des Jahres gibt es zusätzliche Vergünstigungen, die den selbst produzierten, Solarstrom noch attraktiver machen. Die eigene Photovoltaikanlage schützt nicht nur wirksam vor weiter steigenden Energiekosten, sie steigert auch den Wert der Immobilie.
Die Nutzung von Solarenergie wird in Deutschland weiter gefördert. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl unterliegt der Sonnenstrom kaum wirtschaftlichen und politischen Schwankungen. Mit den ab 2023 wirksamen steuerlichen Vergünstigungen und einer höheren Einspeisevergütung rechnet sich das Projekt Solaranlage für Privathaushalte noch mehr.
Die Mehrwertsteuer auf Kleinanlagen entfällt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau regenerativer Energieträger forcieren und beschleunigen. Als eine Maßnahme entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent beim Kauf einer Solaranlage bis 30 Kilowatt Leistung. Und zwar für alle Bestandteile inklusive Wechselrichter und Batteriespeicher, aber auch für die Arbeitsleistung. Ob alle Hersteller und Händler diese Ersparnis zu einhundert Prozent weitergegeben, lässt sich noch nicht verifizieren – in jeden Fall werden Solaranlagen deutlich günstiger.
Einkommenssteuer wird nicht mehr erhoben
Die Einkünfte aus dem Betrieb von Kleinanlagen bis 30 kW unterliegen ab sofort nicht mehr der Einkommenssteuer. Das spart nicht nur Geld, sondern vor allem auch viel bürokratischen Aufwand. Sie müssen Ihre neue Photovoltaikanlage in Ihrer Einkommenssteuererklärung nicht mehr erwähnen, denn sobald die Anlage die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt – bis maximal 30 Kilowatt Leistung und auf dem Wohnhaus, respektive einem Nebengebäude, installiert – gilt die Steuerbefreiung zwingend.
Neue höhere Einspeisevergütungssätze
Für Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten die Betreiber eine Einspeisevergütung. Diese ist bei einer Volleinspeisung zwar immer höher als bei einer Teileinspeisung – angesichts der aktuellen Energiepreise rechnet sich ein hoher Eigenverbrauch jedoch grundsätzlich mehr. Ist die Solaranlage bis 10 kWp groß, erhalten Sie bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro kWh, bei Volleinspeisung 13,0 Cent je kWh. Für Anlagen bis 40 kWp gelten die gleichen Sätze für die ersten zehn kWp. Für den Anlagenteil darüber sind 7,1 Cent pro kWh (Teileinspeisung) und 10,9 Cent je kWh (Volleinspeisung) vorgesehen.
Solarmodule erhöhen den Wert der Immobilie
Grundsätzlich steigert eine wirtschaftlich arbeitende Photovoltaikanlage den Wert der Immobilie. Dies gilt im Angesicht der weiter steigender Energiepreise und einer unvermindert hohen Inflation umso mehr: Zum einen unterliegt die Solaranlage als manifester Sachwert nicht den Mechanismen der Inflation, zum anderen entbindet der selbst produzierte Strom vom Bezug teurer Energie. Da die derzeitige Generation von Solaranlagen eine Lebensdauer von 35 Jahren und mehr hat, wirkt sich eine Anschaffung auch positiv auf einen späteren Verkaufspreis aus.
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