Klartext: Was kann und darf ein Makler? (Teil 3)

Klartext: Was kann und darf ein Makler? (Teil 3)

Ein großer Teil der Skepsis, mit der Maklern oft begegnet wird, rührt aus dem Argwohn, dass diese stets nur den Gewinn ihres Auftraggebers im Auge haben. Ihnen wird unterstellt, dass sie im klassischen Sinn parteiisch und stets auf den eigenen Vorteil erpicht sind. Makler selbst sehen sich hingegen als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer und fühlen sich Objektivität und Wahrheit verpflichtet. Welche Einschätzung richtig ist, hängt natürlich auch von der Person des Maklers ab. Aber es gibt klare Richtlinien. Hier Teil 3 zu der Frage, was genau ein Makler kann und darf.

Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht

Makler haben keine vertiefenden Nachforschungspflichten beim Eigentümer einer Immobilie. Er darf sich auf die Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet. Es kann jedoch vorkommen, dass auch der Eigentümer keine vollständige Kenntnis der Historie eines Hauses hat, beispielsweise weil dieses sehr alt ist oder viele Vorbesitzer hatte. Ein Haftungsanspruch gegenüber Maklerauskünften ist daher oft problematisch.

Diese Aussage entspricht zum Teil der Wahrheit.

Jeder Makler hat die Pflicht, alle relevanten und ihm bekannten Informationen zur Immobilie an den Interessenten weiterzugeben. Er ist außerdem verpflichtet, seine berufliche Qualifikation dazu zu nutzen, um Angaben des Eigentümers zu verifizieren beziehungsweise zu korrigieren. Möchte der Eigentümer zum Beispiel den Punkt „moderne Heizung“ im Exposé angeführt haben und entspricht dieser nicht der Wahrheit, so darf der Makler diese Angabe nicht übernehmen. In einem solchen Fall wäre er haftbar. Gleiches gilt für wichtige Informationen, die der Makler dem Kunden wissentlich vorenthält.

Verschweigt jedoch der Eigentümer seinem Makler bewusst Informationen, so kann der Makler auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Mythos 2: Makler bevorzugen Käufer

Gibt es viele Bewerber für eine Immobilie, so bevorzugt der Makler bestimmte Käufergruppen. Dazu gehören vor allem optisch ansprechend gekleidete Personen, die zudem redegewandt sind. Ob diese sich die Immobilie tatsächlich leisten können, wird erst später geprüft.

Dieser Mythos entbehrt jeder Grundlage.

Kommen viele Bewerber auf eine Immobilie, so ist es die Aufgabe und Kernkompetenz des Maklers, vorher zu prüfen, welcher Interessent sich die Immobilie leisten kann und zur Besichtigung eingeladen wird. Dafür findet im Vorfeld eine Bonitätsprüfung statt. Denn das Wichtigste für den Verkäufer ist am Ende die finanzielle Sicherheit. So wird von Anfang an möglichst verhindert, dass der Verkauf an einer unsicheren oder fehlenden Finanzierung scheitert. Makler haben außerdem mehr Möglichkeiten zur Prüfung der finanziellen Verhältnisse als Privatpersonen. Eine Immobilie wird nur dann reserviert, wenn der Käufer eine Finanzierungszusage vorlegen kann. Diese wird ebenfalls vom Makler geprüft. An wen die Immobilie verkauft wird, entscheidet am Ende der Eigentümer.

Mythos 3: Finanzierungsberatung beim Makler

Nicht alle Makler bieten eine unabhängige Finanzberatung an. 

Diese Aussage ist richtig.

Längst nicht alle Makler haben eine Beratung zur Immobilienfinanzierung im Portfolio. Schließlich handelt es sich dabei um ein eigenständiges, durchaus komplexes Sachgebiet. Makler, die diese Dienstleistung anbieten, verfügen zumeist über eine separate Fachabteilung mit entsprechend geschulten Mitarbeitern oder sie arbeiten mit externen Finanzinstituten zusammen. Immobilienvermittlung und Finanzierungsberatung sind als Geschäftsbereiche in jedem Fall strikt voneinander zu trennen.

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Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

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