Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Checkliste: Was tun mit der Scheidungsimmobilie?

Checkliste: Was tun mit der Scheidungsimmobilie?

Verletzte Gefühle und enttäuschtes Vertrauen lassen eine Scheidung nicht selten zu einer emotionalen Achterbahnfahrt werden. Auch wenn die Trennung beschlossene Sache ist, herrscht oft Ungewissheit, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll. Damit Ihnen eine Entscheidung leichter fällt, haben wir hier eine kurze Checkliste für Sie zusammengestellt.

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, mit der gemeinsamen Immobilie im Rahmen einer Scheidung umzugehen. Sie kann verkauft oder vermietet werden, einer der Ex-Partner übernimmt sie und zahlt den anderen aus oder entrichtet Miete an ihn. Was im Einzelfall sinnvoll ist, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten.

Oft die erste Wahl: Die Immobilie verkaufen

• Vorteil: Immer dann zu empfehlen, wenn noch Schulden getilgt werden müssen, bevorzugt, wenn die Immobilienfinanzierung noch nicht abgeschlossen ist.

• Nachteil: Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.

• Wichtig: Es kann Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt haben.

• Achtung: Können sich die beiden Ex-Partner partout nicht einigen, droht im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung. Diese ist in aller Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.

Möglichkeit zwei: Die Immobilie vermieten

• Vorteil: Sinnvoll, wenn die Immobilie im „Familienbesitz“ bleiben soll.

• Nachteil: Die Verwaltung der Immobilie erfordert Zeit und Engagement. Die anfallenden Arbeiten müssen unter den Ex-Partnern aufgeteilt werden, was zu häufigem Streit führen kann.

• Wichtig: Die gemeinsame Verwaltung einer Immobilie klappt zumeist nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt und die Verantwortlichkeiten einvernehmlich untereinander geregelt werden können.

• Achtung: Ist der Immobilienkredit noch nicht abgelöst, so sollten die Mieteinnahmen ausreichen, um die monatlichen Raten zu decken.

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

• Wichtig: Diese Variante funktioniert nur bei ausreichenden finanziellen Polster. Derjenige, der die Immobilie übernimmt, muss den Ex-Partner auszahlen – und die laufende Immobilienfinanzierung fortführen. Nicht selten verlangen Banken bei nur noch einem Kreditnehmer zusätzliche Sicherheitsaufschläge. Schließlich schlagen auch die Instandhaltungskosten der Immobilie zu einhundert Prozent zu Buche.

• Achtung: Bei diesem Model besteht immer die Gefahr, dass sich der Ex-Partner, der in der Immobilie wohnen bleibt, finanziell übernimmt. Der Schritt sollte folglich besser zweimal und zusätzlich von einem Experten durchgerechnet und kalkuliert werden.

Ein Ex-Partner bleibt wohnen und zahlt Miete an den anderen

• Vorteil: Mögliche Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden.

• Nachteil: Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide Ex-Partner. Wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert.

• Achtung: Kann der Kredit nicht wie vorgesehen abbezahlt werden, droht wiederum die Zwangsversteigerung.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.   

Foto: © HayDmitriy/Depositphotos.com

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