Immobilienlexikon

Angebotspreis

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie auf dem Markt (über das Exposé) angeboten wird. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert oder dem tatsächlichen Verkaufspreis einer Immobilie, da diese sowohl über als auch unter dem Angebotspreis liegen können. Der Angebotspreis hat maßgeblichen Einfluss auf den Verkaufserfolg einer Immobilie.

Wie wird der Angebotspreis ermittelt?

Als Basis für den Angebotspreis sollte immer eine präzise Wertermittlung der Immobilie dienen. Diese wird am besten durch einen qualifizierten Immobilienmakler durchgeführt. Er ermittelt den Wert der Immobilie auf Grundlage anerkannter Verfahren und berücksichtigt dabei Standort und verkehrstechnische Lage, Bausubstanz und Ausstattung, sowie die aktuelle lokale Nachfrage.

Privaten Immobilienverkäufer fällt es hingegen schwer, den Wert ihres Hauses oder ihrer Wohnung realistisch einzuschätzen, da für sie zumeist der emotionale Wert der Immobilie im Vordergrund steht.

Der von einem Immobilienmakler oder einem Immobiliensachverständigen ermittelte Markt- oder Verkehrswert der Immobilie bildet nun das Fundament, auf dem der Angebotspreis errechnet wird. Ganz allgemein gilt: Ein fünf bis zehn Prozent über dem Marktwert liegender Angebotspreis verspricht einen guten Verkaufserfolg – und beinhaltet zudem einen gewissen Puffer für die anschließenden Verkaufsverhandlungen.


Welche Konsequenzen hat ein zu hoher oder zu niedriger Angebotspreis?

Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, so bleibt die Resonanz verhalten, da die potentiell interessierten Immobilienkäufer, die sich mit den lokalen Immobilienpreisen sehr gut auskennen, das Angebot als überteuert einstufen. Die Immobilie bleibt länger als nötig in den Anzeigen stehen und erhält so schnell den Anschein eines Ladenhüters.

Ein zu niedriger Angebotspreis bedeutet nicht nur, dass der Verkäufer ohne Not Geld verschenkt, er kann ebenfalls dazu führen, dass die Immobilie nicht schnell verkauft wird. Der zu niedrige Preis erregt das Misstrauen der möglichen Immobilienkäufer, sie vermuten, dass die Immobilien mit versteckten Mängeln behaftet ist.

Jede spätere Korrektur des Angebotspreises beschädigt den Verkaufsprozess nachhaltig und schwächt die Verhandlungsposition des Verkäufers.


Sonderfall: Der Angebotspreis bei einem Bieterverfahren

Anders sieht das Vorgehen aus, wenn sich Eigentümer und Immobilienmakler für den Verkauf auf ein Bieterverfahren verständigen. Dieses empfiehlt sich jedoch nur bei seiner gesicherten, hohen Nachfrage. Nicht unähnlich einer Versteigerung kann in diesem Fall der Angebotspreis eher niedrig angesetzt werden. In der aktuellen Marktlage gibt es diverse Belege für außerordentliche Verkaufserlöse, weil sich Interessenten im Preis jeweils überboten haben und das letztendliche Ergebnis deutlich über den Erwartungen lag. Ein Bieterverfahren setzt jedoch unbedingt eine fundierte Marktkenntnis voraus.

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