Immobilienlexikon

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine beliebte Anlagevariante, die sich in der Kombination aus Sparplan und Darlehen insbesondere für die langfristige Planung eignet. Alle Bausparverträge funktionieren nach dem gleichen Prinzip:

Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird zunächst eine Bausparsumme festgelegt. Je nach gewähltem Tarif müssen in einer ersten Phase 40 bis 50 Prozent dieser Summe angespart werden, was in aller Regel sieben bis zehn Jahre dauert. Die monatliche Sparrate wird entsprechend berechnet. Auf das Ersparte gewähren die Bausparkassen einen Guthabenzins von 0,5 bis ein Prozent. Ist der erforderliche Betrag erreicht und wird gleichzeitig eine bestimmte Bewertungszahl erzielt, so wird der Vertrag zuteilungsreif. (Die Bewertungszahl ermitteln die einzelnen Bausparkassen aus dem Guthaben, den Sparleistungen und der Laufzeit.)

Mit einem zuteilungsreifen Bausparvertrag kann nun das Bauspardarlehen in Höhe von 50 bis 60 Prozent der vereinbarten Bausparsumme in Anspruch genommen werden – sodass dann 100 Prozent des ursprünglichen Betrags als liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Wird das Darlehen nicht benötigt, kann das angesparte Guthaben einfach ausgezahlt werden.

Wofür darf das Bauspardarlehen verwendet werden?

Das angesparte Guthaben in einem Bausparvertrag unterliegt keiner Verwendungsmaßgabe, das Darlehen hingegen ist an eine sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das bedeutet: Der Kredit muss zwingend für immobiliennahe Angelegenheiten benutzt werden. Dazu gehören – neben dem Kauf oder dem Bau einer Immobilie – alle Arten von Modernisierungen, Sanierungen oder Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Verträge, die vor 2009 mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren abgeschlossen wurden. Oder diejenigen, bei denen der Vertragsnehmer beim Abschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Staatliche Förderung des Bausparens

Bausparer können unter bestimmten Bedingungen einige Förderungen in Anspruch nehmen:

  • Eine Wohnungsbauprämie steht Bausparern zu, deren zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro bei Ledigen / 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Sie muss beantragt werden und liegt bei maximal 45,06 Euro/90,11 Euro.
  • Werden vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag eingezahlt, so ist – je nach Einkommen – eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu neun Prozent auf die maximal förderbare Sparleistung von 470 Euro jährlich möglich.
  • Spezielle Riester-Bausparverträge schöpfen die Wohn-Riester-Förderung aus.

    (Stand aktuell 2022)

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