Immobilienlexikon

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb erstellt. Ein wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit ist der Umstand, dass der Bauträger dem Käufer Eigentum sowohl am Grundstück als auch am darauf erstellten Gebäude anbietet. Jeder Bauträger baut mit eigenem oder finanziertem Geld und auf eigenes Risiko.
Von der Planung bis zur Fertigstellung trägt das Unternehmen die komplette Verantwortung für das Bauvorhaben und seine Kosten. Diese Verantwortung schließt die Einholung sämtlicher Genehmigungen ebenso ein wie die Koordination und Kontrolle des Bauablaufs.

Der Bauträger ist daher grundsätzlich von einem „normalen“ Bauunternehmer zu unterscheiden, der als Generalunternehmer arbeitet und auf einem Grundstück baut, das dem Auftraggeber bereits gehört. Da in diesem Fall kein Grundeigentum übertragen wird, ist der Vertrag mit einem Generalunternehmer – anders als der Bauträgervertrag – auch nicht notariell beurkundungspflichtig.

Typische Produkte von Bauträgern sind Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen.

Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Kaufvertrag bezieht sich auf das Grundstück. Im Werkvertrag verpflichtet sich der Bauträger die Immobilie so wie in Aussicht gestellt, zu errichten. Der Vertrag enthält zudem einen konkreten Übergabetermin und Regelungen zur Überschreibung des fertiggestellten Hauses. Wichtig ist, dass die zu leistenden Abschlagszahlungen auf Basis der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Vertragsbestandteil sind.

Im Einzelnen enthält der Vertrag folgende Unterpunkte:
- eine vollständige und genaue Baubeschreibung einschließlich der Baupläne,
- eine transparente Kostenaufstellung,
- den detaillierten Zahlungsplan,
- eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft des Bauträgers,
- den konkreten Einzugstermin.

Da der Bauträger einziger Vertragspartner des Käufers ist, ist eine Abstimmung des Käufers mit Handwerkern oder Firmen nicht erforderlich und prinzipiell auch nur mit Zustimmung und unter Mitwirkung des Bauträgers erlaubt.

Der Bauträger ist gegenüber dem Erwerber für eine einwandfreie Ausführung aller vertraglich übernommenen Verpflichtungen verantwortlich und muss dafür sorgen, dass etwaige Mängel, die während der Bauzeit oder innerhalb der Gewährleistungszeit auftreten, zeitnah beseitigt werden.

Jeder Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden und ist nicht kündbar.

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