Immobilienlexikon

Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage können Bauherren bereits vor einer detaillierten Bauplanung überprüfen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Entschieden wird dabei nicht nur über die Bebauung eines Grundstücks an sich, sondern über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens. Der entscheidende Vorteil liegt in der großen Kostenersparnis dieses auch als kleines Genehmigungsverfahren gezeichneten Instruments: Es müssen noch keine aufwendigen Planungs- und Genehmigungsunterlagen eingereicht werden, trotzdem ist der Bescheid rechtssicher.

Insbesondere bei Grundstücken, für die noch kein aktueller Bebauungsplan existiert, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein, weil ein positiver Bescheid den Wert des Grundstücks beim Verkauf erheblich steigert.

Entscheidungsträger ist die jeweils zuständige Baubehörde, die auf Basis der eingereichten Dokumente die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit öffentlichem Baurecht prüft.

Wie funktioniert eine Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage ist ein offizielles Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten: Bauherren müssen zunächst die erforderlichen Unterlagen einreichen, diese werden von der Behörde geprüft und anschließend wird das Ergebnis in einem Bauvorbescheid zusammengefasst und zugestellt.

Gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen sind unterschiedliche Dokumente für die Bauvoranfrage erforderlich. Üblicherweise werden die folgenden Unterlagen erwartet:

  • die ausgefüllten Formulare zur Bauvoranfrage (für gewöhnlich im Internet downloadbar),
  • Angaben zum Grundstück,
  • Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben mit Maßen und Gebäudeklasse (Grundriss, Schnitte und Ansichten in schematischer Darstellung, Maße exakt),
  • eine formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung,
  • ein Lageplan,
  • ein Auszug aus der Flurkarte,
  • Aussagen über Wasserversorgung und Entwässerung.

Der Bescheid ist rechtswirksam und normalerweise drei Jahre gültig. Er ersetzt jedoch nicht die eigentliche Baugenehmigung.

Kosten einer Bauvoranfrage
Es gibt keine bundeseinheitliche Kostentabelle für Bauvoranfragen. Die genauen Kosten variieren je nach Prüfungsumfang und Ausmaß des Bauvorhabens – und nach Bundesland. Die Gebühren sind an die Bauaufsichtsbehörde zu entrichten. Zusätzliche Kosten entstehen für eventuell involvierte Architekten oder Ingenieure. In jedem Fall ist die Bauvoranfrage deutlich kostengünstiger als ein Bauantrag. Die Bearbeitungszeit beträgt in aller Regel um die drei Monate.

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