Immobilienlexikon

Disagio

Das Disagio wird gelegentlich auch „Damnum“ oder einfach Abschlag genannt. Es bezeichnet die Differenz zwischen einer bewilligten Kreditsumme und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Die Bank behält bei der Auszahlung der Kreditsumme einen Abschlag des bewilligten Kredits als Zinsvorauszahlung ein.
Sinn des Disagios ist es, einen Teil der Kreditkosten bereits zu Beginn an die Bank zu zahlen. Dadurch fallen die Zinszahlungen während der Laufzeit geringer aus, denn aufgrund des vorausgezahlten Abschlags vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden einen günstigeren Zinssatz. Die Ratenbelastung ist insgesamt kleiner.

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