Gutachten
In einer allgemeinen Definition bezeichnet ein Gutachten die sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts – im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es hat den Charakter einer verbindlichen Aussage.
Im Immobilien-Kontext werden Immobilien-Gutachten vor allem benötigt, um den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie zu ermitteln. Das Verkehrswertgutachten für behördliche und juristische Zwecke muss von einem qualifizierten Immobiliengutachter erstellt werden und besondere Ansprüche erfüllen, da es oft als Entscheidungsbasis bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsfällen oder Streitigkeiten mit Finanzämtern dient.
Allgemeine Immobilien-Gutachten werden von qualifizierten Immobilienmaklern erstellt, um über die Immobilienwertermittlung einen realistischen Angebotspreis für eine Immobilie festlegen zu können. Das Gutachten bestimmt den Wert der Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Alter und Bausubstanz, von Größe, Ausstattung, energetischen Zustand und eventuellen wertmindernden Faktoren. Ein fundiertes Immobilien-Gutachten unterstützt den Verkaufsprozess und fördert die Vertrauensbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer.