Immobilienlexikon

Wohngebäudeversicherung

Intensität und Häufigkeit von schweren und schwersten Stürmen und Orkanen nehmen auch in Deutschland zu. Sie hinterlassen Schneisen aus umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und überschwemmten Kellern. Aber auch Feuer und Leitungswasser können immense Schäden an einer Immobilie verursachen – die Eigentümer schnell in große finanzielle, bisweilen existentielle, Notlagen bringen können. Jeder Hauseigentümer sollte daher eine gute Wohngebäudeversicherung in der Schublade haben – obwohl es tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung für diese Hausversicherung gibt.

Die Wohngebäudeversicherung wird in aller Regel als verbundene Hausversicherung angeboten und beinhaltet drei Bausteine:

- Feuerversicherung,

- Leitungswasserversicherung,

- Sturmversicherung.

Fahrlässigkeit und Aufräumarbeiten mit abschließen

Es kann sich durchaus lohnen, die eigene Wohngebäudeversicherung einmal kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei dem Einschluss der sogenannten „groben Fahrlässigkeit“ gelten. Klassisch und immer wieder aktuell ist der Streitfall zum „ausreichenden Heizen“ im Winter – wenn bei hohen Minusgraden ein Wasserrohr bricht. Eine Hausversicherung, die die Folgen grob fahrlässigen Handelns ausschließt, zahlt dann oft nicht. Auch Aufräum- und Abbruchkosten sowie Überspannungsschäden sollten ausdrücklich eingeschlossen sein. Und ganz wichtig: Die Versicherung gegen Schäden am Haus durch Einbruch.

Wenn Naturgewalten wüten: Die Elementarschadenversicherung

Der Standard-Schutz einer verbundenen Hausversicherung schließt sogenannte Elementarschäden nicht mit ein. Darunter werden Schäden gefasst, die durch Naturgewalten bedingt sind: Also Erdbeben und Hochwasser, Erdrutsch und Lawinenabgang, Vulkanausbrüche und Starkregen. Gegen die Folgen solcher Katastrophenereignisse können sich Eigentümer mit dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung schützen, die zumeist als Extra-Baustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Elementarschäden können verheerend sein. Trotzdem sollten Immobilienbesitzer ganz nüchtern überlegen, wie hoch das Risiko ist, dass die Immobilie von derartigen Naturgewalten heimgesucht wird. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind vergleichsweise hoch – und lohnen daher nur, wenn die Immobilie tatsächlich in einer Gefahrenzone liegt.

Die Hausratversicherung schützt das Inventar

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung sind Immobilien-Eigentümer gut beraten, das Inventar ihrer eigenen vier Wände durch eine Hausratversicherung zu schützen. Dies gilt umso mehr, wenn hohe finanzielle Mittel in die Einrichtung investiert wurden und nach einem eventuellen Wasserschaden, Brand oder Einbruchdiebstahl die betroffenen Gegenstände nicht auf eigene Kosten ersetzen werden können. Die Hausratversicherung versichert Mobiliar und Haushaltsgegenstände, Haushaltsgeräte und Bekleidung, Wertgegenstände (bis zu einer anbieterspezifischen Obergrenze) und – je nach gewähltem Tarif – auch das Fahrrad.

Zu den abgedeckten Gefahren gehören:

- Blitzeinschlag, Überspannung und Brand,

- Schäden durch Leitungswasser,

- Sturmschäden am Mobiliar, zum Beispiel durch aufgewehte Fenster,

- Einbruchdiebstahl,

- Vandalismus.

Diese Bausteine sollten in einem Vertrag enthalten sein

Der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ ist einer der wichtigsten Sätze in der Hausratversicherung. Damit kann der Versicherer dem Eigentümer nicht vorwerfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und die Leistung verweigern oder kürzen. Fast schon legendär ist der Fall des gekippten Fensters, der ganze Reihen von Gerichtsakten füllt, weil Versicherer sich immer mal wieder auf den Standpunkt stellen, durch diesen Umstand sei ein Einbruch überhaupt erst möglich gewesen – und folglich die Zahlung verweigern. Dies übrigens auch, obgleich der Dieb nachweislich die Hauseingangstür aufgebrochen hatte.

Ebenfalls wichtig: Die ausdrückliche Erweiterung des Brandbegriffs um Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden. Damit schützen sich Eigentümer vor den Folgen des verschmorten Hähnchens im Backofen, des kokelnden, vergessenen Bügeleisens oder dem Kurzschluss-Schaden im Fernseher.

Tipp: Nur wenn ein luxuriöser Wintergarten zur Immobilie gehört, kann sich eine Glasbruchversicherung eventuell rechnen. In allen anderen Fällen ist der Ersatz einer defekten Fensterscheibe auf eigene Kosten billiger als der dauerhafte Zusatzbeitrag zur Hausratversicherung.

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