Vom Notar zum Kaufpreis

Wie viel Zeit vergeht zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, steht in aller Regel ein sechsstelliger Betrag zur Disposition. Um in dieser Größenklasse sowohl Käufer als auch Verkäufer maximal abzusichern, hat der Gesetzgeber einige Regelungen erlassen, die die Modalitäten der finalen Kaufpreiszahlung genau festschreiben. Nach dem Notartermin mit Unterzeichnung des Kaufvertrages kann es daher noch einige Zeit dauern, bis die Kaufpreissumme tatsächlich das Konto wechselt.

Grundsätzlich dauert es rund sechs Wochen, bis die sogenannte Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer versandt wird. Je nach Bearbeitungszeit der zuständigen Ämter und Behörden können jedoch im Einzelfall – und insbesondere in größeren Städten und Gemeinden – deutlich mehr als zwei Monate ins Land gehen, bevor das Dokument auf den Weg gebracht wird. Für gewöhnlich wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Kaufpreis nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung binnen zwei Wochen zu zahlen ist.

Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung

Der beauftragte Notar ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zu überwachen, respektive diese zu initiieren.

• Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abteilung I des Grundbuchs

Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Sperrvermerk im Grundbuch, der die Immobilie für den Käufer verbindlich reserviert. Sie kann daher nicht anderweitig verkauft oder ohne Wissen des Käufers beliehen werden.

• Einholung noch fälliger Löschungsbewilligungen der Belastungen im Grundbuch

Käufer möchten eine Immobilie in der Regel lastenfrei übernehmen. Eingetragene Grundschulden für bereits abbezahlte Darlehen müssen daher auf Wunsch gelöscht werden – sie können gleichwohl vom Käufer auch übernommen werden, sofern er sie für seine Finanzierung nutzen möchte. Das spart im Einzelfall Gebühren.

• Bescheinigung über Vorkaufsrecht-Verzicht

Vielfach hat die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, ein Vorkaufsrecht, von dem sie jedoch nur selten Gebrauch macht. Der Notar kümmert sich darum, die offizielle Verzichtserklärung einzuholen, um den Kauf formal abzusichern.

• Verwalter-Zustimmung bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen muss grundsätzlich der Verwalter einem Verkauf zustimmen. Auch darüber muss ein offizielles Dokument vorliegen.

Erst wenn alle diese Zahlungsvoraussetzungen gegeben sind, kann der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung versenden. Wie bereits erwähnt, vergehen bis dahin sechs Wochen bis hin zu drei Monaten.

Wie läuft die Zahlungsabwicklung ab?

Haben sich beide Verkaufsparteien während des Notartermins auf eine sofortige Kaufpreiszahlung geeinigt, hat der Käufer nach Eingang der Zahlungsaufforderung mindestens drei und maximal 14 Tage Zeit, um den Kaufpreis zu bezahlen. Wie sich die Zahlung genau aufteilt, also ob der Betrag direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto überwiesen wird, ist in der schriftlichen Zahlungsaufforderung des Notars genau festgelegt.

Im Falle eines Finanzierungsdarlehens wird die Bank den Kaufpreis nach Erhalt eines Nachweises der Auflassungsvormerkung, der Urkunde über die Bestellung der Grundschuld und der notariellen Zahlungsaufforderung überweisen. Die Zahlungsfrist beträgt zumeist zwei Wochen nach Aufforderung.

Planen Sie den Verkauf einer Immobilie? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Wir sind gerne für Sie da.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © ginasanders/Despositphotos.com

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