Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Wohnrecht bei Scheidung: Wer darf bleiben?

Wohnrecht bei Scheidung: Wer darf bleiben?

Die Frage nach dem Wohnrecht in den gemeinsamen vier Wänden birgt bei einer Scheidung viel Konfliktpotential. Wer darf bleiben? Wer muss sich eine neue Bleibe suchen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt: Der Gesetzgeber spricht verallgemeinernd immer von einer „Ehewohnung“. Er unterscheidet aber sehr sorgfältig zwischen dem Zeitraum des Trennungsjahres und der Zeit nach Vollzug der Scheidung. Dementsprechend unterschiedlich sind Nutzungs- und Wohnrecht geregelt.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

An der bis dato gemeinsam genutzten Immobilie behalten im Trennungsjahr beide Noch-Ehepartner das gleiche Wohnrecht – und zwar unabhängig davon, wie die Eigentumsverhältnisse an Haus oder Wohnung sind, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer maßgeblich die Miete, respektive die Kreditraten, bezahlt.

Niemand darf den anderen Partner also einfach vor die Tür setzen. Ist ein Partner der Auffassung, dass das vorgeschriebene Trennungsjahr in der gemeinsamen Immobilie nicht möglich ist – etwa, weil die räumlichen Verhältnisse es nicht zulassen – oder die Anwesenheit des Noch-Partners „unzumutbar“ ist, muss ein Familienrichter entscheiden.

Auch der freiwillige Auszug eines Partners hat nicht automatisch zur Folge, dass er sein Wohnrecht verliert. Allerdings: Bringt der Ausziehende innerhalb einer Frist von sechs Monaten seine Rückkehrabsicht nicht eindeutig zum Ausdruck, gehen die Gerichte in der Regel davon aus, dass er die Ehewohnung dem Ex-Partner überlassen möchte.

Endgültige Regelung: Wohnrecht nach vollzogener Scheidung

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Können sich die ehemaligen Partner nicht einvernehmlich verständigen, bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht, die zumeist mit empfindlichen finanziellen Einbußen einhergeht – und daher unbedingt vermieden werden sollte.

Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilie als Altersvorsorge

Mit Immobilien eine Zusatzrente im Alter sichern

Die Lebenshaltungskosten steigen, die Inflation ebenfalls und das System der gesetzlichen Rente kann angesichts des demografischen Wandels kaum dauerhaft funktionieren. Kein Wunder also, dass die Frage, ob die eigene Rente im Alter tatsächlich noch ausreicht, mehr als berechtigt ist. Praktisch wäre es da, mit Mieteinnahmen aus einer Immobilie quasi auf eine Art „zweite Rente“ zählen zu können. Wie realistisch ist das – und worauf müssen Sie achten?

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Focus Auszeichnung 2025

Krebs Immobilien erneut als „Top-Immobilienmakler Heidelberg“ ausgezeichnet

Heidelberg, April 2025 – Auch in diesem Jahr wurde Krebs Immobilien wieder vom Magazin FOCUS Spezial Immobilien Atlas als Top-Immobilienmakler für Heidelberg ausgezeichnet. Damit erhält das Unternehmen die begehrte Auszeichnung bereits zum 13. Mal in Folge – seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Notverkauf

Notverkauf der Immobilie: So handeln Sie unter Zeitdruck richtig

Jobverlust, eine schwere Krankheit oder eine andere, existenzielle Krise – manchmal bleibt schlicht keine andere Wahl, als die eigene Immobilie schnell zu verkaufen. In solchen Notlagen neigen Eigentümer zu übereilten Entscheidungen, die sie in vielen Fällen später bereuen. Es gibt jedoch ein paar Regeln, an die Sie sich halten können, um auch unter Zeitdruck klug zu handeln und aus dem Notverkauf das sprichwörtlich Beste zu machen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt