Zusätzlich zur Kaltmiete müssen Mieter auch die umlagefähigen Betriebskosten für ihre Wohnung zahlen – in der Regel zusammen mit der Miete als monatliche Vorauszahlung. Der Begriff Betriebskostenabrechnung ist die juristisch korrekte Bezeichnung für was, was umgangssprachlich zumeist als Nebenkostenabrechnung bezeichnet wird. Sie ist häufig Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter – oftmals auch vor Gericht. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber genau definiert, welche Posten als Betriebskosten gelten – und welche nicht.
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