Löschungsbewilligung Grundschuld
Um eine Grundschuld aus dem Grundbuch wieder löschen zu lassen, ist eine Löschungsbewilligung nötig. Sie wird von der kreditgebenden Bank nach der vollständigen Tilgung des Baudarlehens auf Antrag des Schuldners ausgestellt. In aller Regel halten Banken einen Vordruck für die Löschungsbewilligung vorrätig, der anschließend vom Notar beurkundet wird. Das Dokument enthält im Einzelnen:
- die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Löschung der Grundschuld,
- die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung,
- eine Aufhebungserklärung auf Basis der Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf und Kosten der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld
Kreditinstitute sind qua Gesetz dazu verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen – und zwar ohne, dass sie dafür Gebühren erheben dürfen. Allerdings stellt der Notar für die Ausfertigung einer entsprechenden, beglaubigten Urkunde und den Antrag auf Löschung der Grundschuld für das Grundbuchamt eine Rechnung aus. Es ist nicht möglich, eine Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen. Auch das Grundbuchamt erhebt eigene Gebühren. Insgesamt fallen daher rund 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld an Kosten an, von denen der Notar und das Grundbuchamt jeweils die Hälfte erhalten. Sobald die Mitarbeiter des Grundbuchamtes die formelle Korrektheit des Löschungsantrags überprüft haben, tragen sie einem entsprechenden Löschvermerk in das Grundbuch ein – die Grundschuld ist damit gelöscht.
Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?
Eine Löschungsbewilligung hat kein Verfallsdatum. Eigentümer können die kostenlose Urkunde daher auch von ihrem Kreditinstitut anfordern, wenn sie aktuell gar nicht beabsichtigen, die Grundschuld löschen zu sein. Sie haben damit aber einen sicheren Nachweis über die vollständige Rückzahlung ihres Darlehens.
Warum kann es sinnvoll sein, eine Grundschuld nicht zu löschen?
Sobald Eigentümer einen Immobilienkredit abbezahlt haben und die bestehende Grundschuld nicht löschen lassen, wird sie automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Diese bekommt einen prominenten Rang und kann jederzeit zur Absicherung eines weiteren Darlehens wieder genutzt werden. Es besteht dann nicht die Notwendigkeit einer erneuten Eintragung ins Grundbuch, sodass Kosten gespart werden.
Darüber hinaus entstehen durch den Fortbestand der Grundschuld keinerlei Nachteile. Im Falle eines späteren Verkaufs der Immobilie kann der Käufer die Löschung der Grundschuld verlangen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, diese auf den Käufer zu übertragen, der sie anschließend für seine eigene Finanzierung nutzen kann. Auf diese Weise profitieren Verkäufer und Käufer von den eingesparten Gebühren für die Löschung beziehungsweise Neueintragung einer Grundschuld.