Immobilienlexikon

Wohnungsgeberbestätigung

Wer sein Wohnort wechselt, muss dies der Meldebehörde mitteilen. Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters nötig. Vermieter sind qua Gesetz verpflichtet, ihrem neuen Mieter diese Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dessen Einzug in schriftlicher Form auszuhändigen oder per E-Mail zu übermitteln. Alternativ zum Vermieter kann auch der Hausverwalter oder eine vom Vermieter beauftragte Person diese Aufgabe übernehmen. Mit der Wohnungsgeberbestätigung soll der Missbrauch von Wohnanschriften verhindert werden.

Neben der Adresse der Immobilie müssen die personenbezogenen Daten von Mieter und Vermieter in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt werden. Außerdem das exakte Datum des Einzugs. Je nach Stand der technischen Voraussetzungen kann der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung auch direkt an das Einwohnermeldeamt übermitteln.

In Fällen, in denen ein Einzug zur Untermiete erfolgt, kann der Hauptmieter eine entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung für den Untermieter ausstellen. Der Vermieter sollte gleichwohl über den zusätzlichen Bewohner informiert werden.

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