Immobilienlexikon

Energetische Sanierung

Unter einer energetischen Gebäudesanierung werden alle baulichen Maßnahmen verstanden, die eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs zum Ziel haben. Im Fokus steht dabei die Heizung, die Warmwasseraufbereitung und die Belüftung. Die dadurch bedingte spürbare Reduzierung der Energiekosten – sowohl für Immobilieneigentümer als für Mieter – gewinnt vor dem Hintergrund rasant gestiegener Energiepreise eine noch höhere Bedeutung als bislang schon. Gleichzeitig leistet jede energetische Sanierung einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt – weil sie Co2-Emissionen senkt und der Förderung erneuerbarer Energien dient. Und: Eine energetisch sanierte Immobilie hat einen deutlich höheren Wert.

Welche Maßnahmen zählen zur energetischen Sanierung?

Der Energiebedarf einer Immobilie kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Dazu zählen besonders:
- der Einbau einer neuen, modernen Heizung,
- alle Maßnahmen zu Dämmung von Außenwänden, der Kellerdecke und des Dachs,
- der Austausch alter, undichter Fenster und Außentüren,
- die Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
- die Installation einer Photovoltaikanlage.


Lohnt sich eine energetische Sanierung?

Ja, in fast jedem Fall. Vorausgesetzt, die Sanierung wird fachgerecht geplant und ausgeführt. Obwohl das Einsparpotential wesentlich vom Zustand und der Bausubstanz des Gebäudes abhängt, so kommen unabhängige Analysen dennoch zurecht übereinstimmenden Werten bei wesentlichen Eckdaten.
So reduziert eine Wärmedämmung der Außenfassade und des Dachs die Energiekosten um durchschnittlich 30 Prozent.
Eine neue Heizungsanlage mit Wärmepumpe, Brennwerttechnik oder Holzpelletofen drückt die Energiekostenrechnung um rund 25 Prozent.
Der Einsatz einer Thermosolaranlage spart bis zu 60 Prozent bei der Warmwasserbereitung.

Ein verminderter Energieverbrauch macht sich jedoch nicht nur unmittelbar auf dem Konto bemerkbar, er steht zudem für gelebten Klimaschutz. Immobilien, die energetisch fit sind, erzielen überdies deutlich höhere Verkaufspreise als Gebäude mit einer schlechten Energieeffizienz.


Was kostet eine energetische Sanierung?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da der Kostenrahmen wesentlich von den konkreten Maßnahmen abhängt. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Experten für energetische Sanierungen einzuschalten, der einen detaillierten Plan notwendiger und sinnvoller Veränderungen aufstellt. Ganz wichtig ist ein energetisches Gesamtkonzept für die Immobilie. Es nützt beispielsweise herzlich wenig, eine moderne Heizung einzubauen, gleichzeitig aber die undichten Fenster und die ungedämmte Fassade in ihrem Zustand zu belassen – so wird weiterhin Energie verschwendet.


Förderungen für energetische Sanierungen

Der Bund fördert sowohl mit Zuschüssen aus unterschiedlichen Töpfen als auch über günstige KfW-Darlehen die energetische Sanierung. Die Ampelkoalition hat einige Förderprodukte gestrichen, andere dagegen aufgestockt. Grundsätzliches Problem dabei ist, dass viele Mittel in ihrem Volumen gedeckelt sind. Das bedeutet: Wenn der Topf leer ist, haben spätere Antragsteller das Nachsehen. Es empfiehlt sich daher, bei konkreten Planungen zur energetischen Sanierung, möglichst schnell einen entsprechenden Antrag zu stellen.


Steuerliche Absetzungsmöglichen

Insbesondere Maßnahmen zur Wärmedämmung und der Ersatz alter Heizungsanlagen können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro) erkennt der Fiskus steuermindernd an, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt,
- sie wird selbst bewohnt,
- für die Maßnahmen können Nachweise über die entsprechenden Handwerkerleistungen eingereicht werden.


Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem verschiedene Energieeinsparverordnungen für Immobilien seit Ende 2020 zusammengefasst sind, verpflichtet Käufer einer Bestandsimmobilie zur energetischen Sanierung. Dies betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Einzug bestimmte Sanierungsarbeiten durchführen lassen, sofern die gültigen Standards nicht eingehalten werden. Dazu zählen:
- der Austausch bestimmter Öl- und Gasheizkessel,
- die Dämmung von Rohrleitungen (Heizung und Warmwasser)
- die Dämmung des Daches und/oder des Dachbodens.

Altbau-Eigentümer werden durch das Gesetz nicht gezwungen, ihre Immobilie entsprechend energetisch zu sanieren. Aber: Beauftragen sie Sanierungsarbeiten, müssen die neuen Vorgaben des GEG zwingend einhalten.

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