Immobilie in der Scheidung
Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.
Aktuelles Expertenwissen
Dieser Ratgeber klärt auf:
- Argumente für den Verkauf oder die Vermietung.
- Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
- Fallen bei der Eigentumsübertragung.
- Realteilung - einfach erklärt.
- Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Aktuelles
Unser Ratgeber zur Immobilie bei der Scheidung
Steht eine Scheidung ins Haus, stellt sich das Leben und besonders die Zukunftsplanung auf den Kopf. Viele Fragen drehen sich um finanzielle Aspekte. Wie wird das gemeinsame Vermögen fair aufgeteilt? 50:50 klingt zunächst einfach, doch Kapitalanlagen in Form von einer Immobilie lassen sich schlecht in zwei gleich große Hälften teilen. Was passiert also mit der Immobilie bei der Scheidung?
Als Eigentümer haben Sie bei der aktuellen Marktlage zahlreiche Möglichkeiten. Verkauf, Vermietung, Realteilung oder Auszahlung – in unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Welche für Sie und Ihre Immobilie die richtige Wahl ist, kommt ganz auf Ihre persönliche Situation an.
Wem gehört die Immobilie?
Ein Blick ins Grundbuch genügt, um festzustellen, wem die Immobilie gehört. Wer eine Immobilie in die Ehe mitgebracht hat, der bleibt auch darüber hinaus der Eigentümer. Natürlich nur, wenn im Ehevertrag nichts anderes festgehalten ist.
In der Regel wurde die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft und fällt damit in die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Sieht der Ehevertrag nichts anderes vor, greifen die gesetzlichen Regelungen. Die geben vor, dass das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen wird. Somit muss die Immobilie nicht zwangsläufig den Besitzer wechseln. Der Ehepartner muss Vermögenswerte im gleichen Wert oder einen finanziellen Ausgleich zugesichert bekommen. Verschaffen Sie sich mit unserer Online-Wertermittlung einen ersten Eindruck über den Wert Ihrer Immobilie.
Was passiert mit verschuldeten Immobilien bei der Scheidung?
Eine Immobilie finanziert sich selten von allein. Dass der Hauskredit bei der Scheidung noch nicht abbezahlt ist, ist keine Seltenheit. Für den Kredit haftet der Ehepartner, der den Kreditvertrag mit der Bank geschlossen hat und ist damit auch verantwortlich für die Rückzahlung der Raten. Häufig unterschreiben beide Ehepartner den Kreditvertrag und dadurch stehen beide in der Pflicht den Vertrag zu erfüllen. Ein Termin bei Ihrer Hausbank ist für die Klärung der Frage, wie es mit der Immobilie bei der Scheidung weitergehen soll, unerlässlich. Gegebenenfalls ist es möglich, den einen Partner auszuzahlen und das Kreditverhältnis künftig allein fortzuführen. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass ein möglicher Käufer den Kreditvertrag übernimmt. Darüber hinaus steht Ihnen natürlich offen, die Summe nach dem Verkauf der Immobilie zurückzuzahlen und die Schulden damit aufzulösen. Ihnen stehen also auch mit verschuldeter Immobilie alle Türen offen.
Was passiert, wenn sich die Ehepartner nicht einigen können?
Sich nicht einigen zu können, ist finanziell und emotional der denkbar schwerste Weg von allen. Denn dann entscheidet ein Gericht und das ist mit wesentlich höheren Kosten verbunden als eine außergerichtliche Einigung. Ein Gericht kann beispielsweise eine Teilungsversteigerung anordnen. Auch hier ist mit Verlusten zu rechnen. Der Kaufpreis bei einer Versteigerung ist in der Regel deutlich geringer als beim professionellen Verkauf. Ziehen Sie bei Unsicherheit ein Beratungsgespräch beim regionalen Immobilienmakler in Betracht. Dieser gibt Ihnen einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten und kann somit zwischen den beiden Parteien vermitteln.