Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

Aktuelles Expertenwissen

Dieser Ratgeber klärt auf:

 

  • Argumente für den Verkauf oder die Vermietung.
  • Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
  • Fallen bei der Eigentumsübertragung.
  • Realteilung - einfach erklärt.
  • Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
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Aktuelles

Das Fertighaus – tatsächlich eine günstige Alternative?

Viele Anbieter von Fertighäusern werben nicht nur mit kurzen Bauzeiten, sondern auch mit günstigen Preisen. Dabei wird jedoch nicht selten verschwiegen, dass der reine Fertighaus-Preis nicht der endgültige Preis für das neue Zuhause ist. Im Schnitt müssen Bauherren zusätzlich mit Baunebenkosten in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Hauskosten kalkulieren – und die Grundstückskosten kommen ohnehin noch dazu. Trotzdem war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatitis) in 2022 fast jedes vierte neu errichtete Einfamilienhaus in Deutschland ein Fertighaus. Worauf sollten Sie achten?

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Mit Diplomatie und Durchhaltewillen den Kaufpreis verhandeln

Kaufinteressenten haben in der derzeitigen Marktlage gute Chance auf erfolgreiche Kaufpreisverhandlungen. Noch hat die Nachfrage nicht (wieder) das Niveau erreicht, an das Verkäufer lange Jahre gewöhnt waren. Trotzdem sollten Sie den Bogen nicht überspannen und allzu dreist auftreten. Beherzigen Sie ein paar einfache Tipps, um für beide Seiten ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.

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Jetzt Förderung für den Heizungstausch sichern

Vielleicht haben Sie es im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen: Seit dem 27. Februar können Sie offiziell einen Förderantrag für den Heizungstausch in selbstgenutztem Wohneigentum stellen. Hinter der schlichten Nachricht steckt im Einzelfall richtig viel Geld, das Sie aktuell sparen können. Es lohnt sich in jeden Fall, jetzt mit spitzem Bleistift zu rechnen, wie hoch der Förderbetrag ausfällt, den der Staat Ihnen zu einer klimafreundlichen Heizung zuschießt. Die folgenden Rahmenbedingungen gelten.

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Verkauf aus Erbengemeinschaft künftig steuerfrei

Dieses Urteil wird Immobilienerben freuen: Wer eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, muss künftig keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er ändert damit seine bisherige Rechtsprechung und schiebt auch der gängigen Praxis der Finanzverwaltungen einen Riegel vor. Unter dem Aktenzeichen IX R 13/22 wurde die Entscheidung der höchsten Finanzrichter nun veröffentlicht.

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Darum lohnt sich ein Makler-Suchauftrag immer

Sie beobachten die einschlägigen Online-Immobilienportale sehr genau? Sie stellen immer wieder fest, dass es entweder nichts Neues gibt oder für Sie eventuell interessante Häuser in null-komma-nix wieder weg sind? Sie empfinden die permanente Suche bisweilen als zermürbend und anstrengend? Erhöhen Sie Ihre Chancen, eine passende Immobilie zu finden, durch einen Suchauftrag bei einem lokalen Qualitätsmakler. Als registrierter Interessent werden Sie benachrichtigt, bevor der Makler mit der eigentlichen Vermarktung des Objekts beginnt.

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Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Immobilienkauf?

Die Zinsen sind wieder leicht gesunken, die Immobilienpreise verharren aktuell auf einem noch moderaten Niveau und staatliche Förderungen ermuntern potenzielle Kaufinteressen, den Traum von den eigenen vier Wänden doch noch zu realisieren. Auch die Banken zeigen sich offen für Immobilienfinanzierungen – ganz gleich, ob der Kauf einer Bestandsimmobilie angedacht ist oder ob gleich ganz neu gebaut werden soll. Eine Position bleibt jedoch relativ unberührt von den volatilen Entwicklungen: Die eherne Frage nach dem benötigten Eigenkapital.

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Unser Ratgeber zur Immobilie bei der Scheidung

Steht eine Scheidung ins Haus, stellt sich das Leben und besonders die Zukunftsplanung auf den Kopf. Viele Fragen drehen sich um finanzielle Aspekte. Wie wird das gemeinsame Vermögen fair aufgeteilt? 50:50 klingt zunächst einfach, doch Kapitalanlagen in Form von einer Immobilie lassen sich schlecht in zwei gleich große Hälften teilen. Was passiert also mit der Immobilie bei der Scheidung?
Als Eigentümer haben Sie bei der aktuellen Marktlage zahlreiche Möglichkeiten. Verkauf, Vermietung, Realteilung oder Auszahlung – in unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Welche für Sie und Ihre Immobilie die richtige Wahl ist, kommt ganz auf Ihre persönliche Situation an.

Wem gehört die Immobilie?

Ein Blick ins Grundbuch genügt, um festzustellen, wem die Immobilie gehört. Wer eine Immobilie in die Ehe mitgebracht hat, der bleibt auch darüber hinaus der Eigentümer. Natürlich nur, wenn im Ehevertrag nichts anderes festgehalten ist.
In der Regel wurde die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft und fällt damit in die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Sieht der Ehevertrag nichts anderes vor, greifen die gesetzlichen Regelungen. Die geben vor, dass das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen wird. Somit muss die Immobilie nicht zwangsläufig den Besitzer wechseln. Der Ehepartner muss Vermögenswerte im gleichen Wert oder einen finanziellen Ausgleich zugesichert bekommen. Verschaffen Sie sich mit unserer Online-Wertermittlung einen ersten Eindruck über den Wert Ihrer Immobilie. 

 

Was passiert mit verschuldeten Immobilien bei der Scheidung?

Eine Immobilie finanziert sich selten von allein. Dass der Hauskredit bei der Scheidung noch nicht abbezahlt ist, ist keine Seltenheit. Für den Kredit haftet der Ehepartner, der den Kreditvertrag mit der Bank geschlossen hat und ist damit auch verantwortlich für die Rückzahlung der Raten. Häufig unterschreiben beide Ehepartner den Kreditvertrag und dadurch stehen beide in der Pflicht den Vertrag zu erfüllen. Ein Termin bei Ihrer Hausbank ist für die Klärung der Frage, wie es mit der Immobilie bei der Scheidung weitergehen soll, unerlässlich. Gegebenenfalls ist es möglich, den einen Partner auszuzahlen und das Kreditverhältnis künftig allein fortzuführen. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass ein möglicher Käufer den Kreditvertrag übernimmt. Darüber hinaus steht Ihnen natürlich offen, die Summe nach dem Verkauf der Immobilie zurückzuzahlen und die Schulden damit aufzulösen. Ihnen stehen also auch mit verschuldeter Immobilie alle Türen offen. 

Was passiert, wenn sich die Ehepartner nicht einigen können?

Sich nicht einigen zu können, ist finanziell und emotional der denkbar schwerste Weg von allen. Denn dann entscheidet ein Gericht und das ist mit wesentlich höheren Kosten verbunden als eine außergerichtliche Einigung. Ein Gericht kann beispielsweise eine Teilungsversteigerung anordnen. Auch hier ist mit Verlusten zu rechnen. Der Kaufpreis bei einer Versteigerung ist in der Regel deutlich geringer als beim professionellen Verkauf. Ziehen Sie bei Unsicherheit ein Beratungsgespräch beim regionalen Immobilienmakler in Betracht. Dieser gibt Ihnen einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten und kann somit zwischen den beiden Parteien vermitteln.

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Das sagen unsere Kunden über Krebs Immobilien…

Großzügige Maisonette-Wohnung in Handschusheim

Herzlichen Dank für die überaus kompetente, sympathische und engagierte Begleitung bei der Suche nach einem neuen Heim in Heidelberg. Wir haben uns sehr gut betreut gefühlt von der ersten Kontaktaufnahme über die Besichtigung bis zur finalen Unterzeichnung des Kaufvertrags.

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Zauberhaftes und charmantes Anwesen mit herrlichem Ausblick

Als alteingesessener Heidelberger kenne ich Neckartal und Schlossberg von frühester Kindheit an. Im Umfeld dieser schönen Immobilie gab es trotzdem viel Neues zu entdecken. Ich war mir vom ersten Moment an sicher, dass dieses Juwel optimal zu uns passt. TOTAL unser Ding und natürlich das unserer Hunde. Dank Ihrer Professionalität klappte alles wie am Schnürchen. An dieser Stelle nochmal besonders herzlichen Dank.

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Penthousewohnung Heidelberg

Mein Mann und ich möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für Ihre hervorragende Arbeit bei Verkauf unserer Maisonettewohnung in Heidelberg bedanken. Das Engagement sucht seinesgleichen. Wie Sie wissen, ist mein Mann bei uns in Kanada selbst professionell als Immobilienmakler tätig und weiß deshalb die Qualität Ihrer Arbeit und der Ihrer Firma zu schätzen und zu würdigen. Wir sind wirklich froh, dass Sie uns empfohlen worden sind. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Gesundheit und melden uns wieder, wenn wir demnächst in Deutschland sind.

Penthousewohnung in Heidelberg

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