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Seit 01.06.2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip.

Die Idee: Wer die „Musik“ (den Makler) bestellt, soll auch bezahlen. Letztendlich war die Einführung des Bestsellerprinzips die Einlösung eines Wahlkampfversprechens einer bestimmten Partei an die Wählerschaft, bei einer Regierungsbeteiligung Maklerkosten für Mieter zu vermeiden.
In der Regel beauftragt der Vermieter den Makler, für ihn einen geeigneten Mieter zu suchen. Somit ist er Besteller und der Makler muss seine Provision vom Vermieter verlangen. In der ersten Zeit nach in Krafttreten des Bestellerprinzips wurden Makler, die trotzdem noch eine Provision vom Mieter verlangt haben, regelrecht kriminalisiert. Auch waren die genauen Umstände, unter denen der Makler trotzdem eine Provision vom Vermieter verlangen konnte, ungewiss. Anfänglich war die Handhabung so, dass eine Immobilie für einen Mietsuchenden dann als nicht mehr „exklusiv“ galt, wenn Sie bereits einem anderen Interessenten vorher gezeigt wurde.

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Handhabung in der Praxis

Zwischenzeitlich verhalten sich viele Makler, die die „Exklusivsuche“ für Mietinteressenten noch anbieten, lediglich an die beiden Voraussetzungen, dass

  • der Suchauftrag des Mieters eingegangen sein muss, bevor der Makler die in Frage kommende Immobilie vom Eigentümer zur Vermietung angeboten hat und
  • die Immobilie nicht öffentlich angeworben werden darf.

Der Makler kann also die Immobilie mehreren Suchenden „exklusiv“ anbieten, wenn die beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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Folgen in der Praxis

Allerdings ist das für den Makler nicht zielführend. Zum einen steht er im Wettbewerb mit den vielen provisionsfreien Angeboten, für die sich sein Mietinteressent dann doch entscheiden könnte. Zum anderen macht er sich das Leben dadurch schwer, dass er auf die vielen potenziellen Mietinteressenten, die sich nicht in seiner Suchkartei befinden verzichtet. Last but not least besteht zudem immer die Gefahr, dass der vermittelte Mietinteressent in letzter Konsequenz die Provision doch nicht bezahlt. So gibt es nämlich neben den Hürden des „Bestellerprinzips“ noch das zusätzliche Problem mit dem Thema „Widerrufsbelehrung“.

Fazit: Auf Grund vorgenannter Ausführung hat sich die Firma Krebs Immobilien e. K. dazu entschieden, den Suchservice für Mieter einzustellen, auch wenn wir den vielen Suchinteressenten, die dringend auf die Hilfe und die Unterstützung eines Maklers angewiesen sind, nicht mehr helfen können. Stattdessen bietet die Firma Krebs Immobilien e. K. ausschließlich provisionsfreie Mietobjekte an. Diese stellen wir sämtlich auf unsere Homepage und bei Immobilienscout24 ein.

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Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen Makler koordinieren

Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Zudem hält er schwierige Interessenten von der Immobilie fern – er kann vorab feststellen, welcher Mieter solvent ist und bei wem es später einmal eventuell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte.

Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, ist die Provisionshöhe zwar nicht gedeckelt – viele Makler bieten aber inzwischen unterschiedliche Leistungspakete an, sodass Vermieter nur genau die Leistungen bezahlen, die sie auch brauchen. Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen und bezahlen, können die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen.

Regelung gilt nur bei Miete

Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete. Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.

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Unsere Regionen

Unsere renommierte Immobilienfirma ist seit vielen Jahren Ihr verlässlicher Partner für den Verkauf und die Vermietung in der Rhein-Neckar-Region. Als lokal verwurzeltes Unternehmen kennen wir den Immobilienmarkt der Region sehr genau und bieten unseren Kunden umfassende Expertise, Leidenschaft und Engagement.

Unser Team von erfahrenen Immobilienmaklern ist bestrebt, Ihre individuellen Bedürfnisse, Anliegen und Ziele zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt Ihres Immobilienvorhabens – sei es der Kauf oder Verkauf von Wohnungen, Häusern oder gewerblichen Objekten. Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Vertrauen und eine persönliche Beratung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Aktuelles

Immobilienverkauf: So erhalten und steigern Sie den Wert

In vielen Regionen Deutschlands übersteigt die Nachfrage nach Immobilien weiterhin das Angebot. Gestiegene Bauzinsen und eine nach wie vor unkalkulierbare Inflationsrate haben gleichwohl das Preisbewusstsein potentieller Kaufinteressenten deutlich geschärft. Das bedeutet: Eine Immobilie muss ihren Preis tatsächlich wert sein, wenn sie am Markt schnell und erfolgreich verkauft werden soll. Eigentümer sind daher gut beraten, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um einem Wertverlust der eigenen Immobilie entgegenzuwirken.

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Der Hauskauf lohnt sich fast überall mehr als Mieten

Die Entscheidung, zur Miete zu wohnen, oder eine Immobilie zu kaufen, ist unter finanziellen Gesichtspunkten eine der folgenschwersten des Lebens. Angesichts rasant steigender Mieten und fallender Immobilienpreise wäre die Antwort eigentlich einfach – wenn nicht auch die Bauzinsen einen solchen Sprung nach oben gemacht hätten und die Finanzierungskosten für Immobilienkredite stark gestiegen wären. Trotzdem kommt eine neue Studie zu dem Ergebnis, dass es sich fast überall langfristig lohnt, eine Immobilie zur Eigennutzung zu kaufen.

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GEG-Novelle: Unsanierte Immobilien sinken im Preis

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Höhere KfW-Förderung für den altersgerechten Umbau ab 2024

„Altersgerechtes Wohnen“ steht vor allem für das Nichtvorhandensein von Türschwellen und hohen Einstiegen in die Dusche, für breite Türen und ausreichende Bewegungsfreiheit (eventuell mit Rollstuhl oder Rollator) im Bad, gegebenenfalls das Vorhandensein eines Treppenlifts. Mit gezielten, baulichen Maßnahmen können diese Voraussetzungen auch in Bestandsimmobilien geschaffen werden. Weil ein solcher Umbau allerdings ins Geld geht, sollen die Fördermittel dafür ab 2024 aufgestockt werden.

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Städte und Kommunen erhöhen die Grundsteuer

Viele Städte und Gemeinden erhöhen derzeit ihre Hebesätze für die Grundsteuer. Eine Folge der großen Reform ist das noch nicht – eher das Gegenteil ist der Fall. Die Kommunen langen im Vornhinein kräftig zu, bevor die Neuregelung 2025 da ist. War doch die Reform stets mit dem Versprechen verknüpft, dass kein Immobilienbesitzer mehr Grundsteuer bezahlen müsse als zuvor.

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