Immobilienlexikon

Barrierefreiheit

Der Begriff Barrierefreiheit stammt aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft gewährleisten soll. Im engeren Sinne sollen barrierefreie Immobilien so konzipiert und ausgestattet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen nutzen und bewohnen können. Das bedeutet: Dass sie keine fremde Unterstützung im Alltag benötigen. Ausdrücklich schließt Barrierefreiheit auch die eingeschränkte Mobilität im Alter ein.
Die Bezeichnung barrierefrei ersetzt die bislang häufig verwendeten Begriffe behindertengerecht und rollstuhlgerecht.

DIN-Normen regeln die Standards

Wer Wohnraum barrierefrei planen oder umgestalten möchte, braucht Informationen darüber, welche konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit bei einer Wohnung oder einem Haus gestellt werden. Diese Information finden sich in DIN-Normen, die vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wurden. Rechtlich betrachtet haben sie in Deutschland den Status von Empfehlungen, sind allerdings in den meisten Bundesländern verbindlich, wenn Fördergelder beantragt werden sollen. Aktuell gilt für den barrierefreien Neu- oder Umbau von Wohnungen die DIN-Norm 18040-2. Sie legt Mindeststandards fest und entspricht dem derzeitigen Stand des technisch Möglichen.


Eckdaten für barrierefreies Wohnen

Wer im Alter in seiner Immobilie wohnen bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie eine möglichst barrierefreie Umgebung geschaffen werden kann. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Zugang zur Wohnung: Bei Stufen oder Schwellen oder starken Höhenunterschieden können Rampen und ein Schienensystem oder ein Hublift Abhilfe schaffen. Der Wohnungsflur sollte mindestens eine Breite von 120 Zentimetern haben, um sich auch mit einem Gehwagen bequem bewegen zu können.
  • Ausreichend Platz im Innenraum: Die Räumlichkeiten barrierefreier Wohnungen müssen so gestaltet sein, dass sie ausreichend Bewegungsfreiraum bieten. Verwinkelte Zimmer oder schmale Durchgänge sind zu vermeiden. Gegebenenfalls müssen nichttragende Wände entfernt werden.
  • Türen und Fenster: Türdurchgänge müssen mindestens 80 Zentimeter, besser 90 Zentimeter, breit sein, um sie mit mobilen Transportmitteln problemlos passieren zu können. Schiebetüren lassen sich leicht öffnen und werden bei einem eventuellen Sturz nicht blockiert. Fenstergriff-Verlängerungen erleichtern das Öffnen und Schließen.
  • Technik: Insbesondere automatische Abschaltungen, beispielsweise für den Herd oder sensible Wasserzuleitungen im Bad, verhindern im konkreten Falle schlimme Unglücke. Darüber hinaus bieten elektrische Rollläden und Heizthermostate einigen Komfort.

Besondere Vorschriften für das barrierefreie Badezimmer

Das Bad gehört zu den wichtigsten Räumen in einer Wohnung, birgt allerdings gleichzeitig auch die größte Unfallgefahr, beispielsweise durch versehentliches Ausrutschen. Für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers gibt es klare Regeln:

  • eine Mindestfreifläche von 120 x 120 Zentimetern,
  • eine bodengleiche Dusche mit den Maßen von mindestens 90 x 90 Zentimetern,
  • eine Badewanne mit leichtem (ebenerdigem) Einstieg und zusätzlichen Haltegriffen,
  • ein erhöhtes oder höhenverstellbares WC,
  • Waschbecken in einer Höhe von 80 bis 85 Zentimetern montiert, mit großen Ablageflächen,
  • nach Möglichkeit Einhebel-Armaturen.

Finanzierung eines barrierefreien Umbaus

Die Kosten für den barrierefreien Umbau einer Immobilie variieren je nach Umfang und Anzahl der Maßnahmen. Grundsätzlich ist die Modernisierung nicht unbedingt günstig. Für den barrierefreien Badumbau werden schnell 15.000 bis 20.000 Euro fällig, für den Einbau eines Treppenlifts (je nach Anzahl der Etagen) 8.000 bis 16.000 Euro. Die Türverbreitung schlägt mit bis zu 900 Euro zu Buche. Bund und Länder unterstützen den barrierefreien Umbau jedoch mit speziellen Fördermitteln:

  • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hilft entweder mit einem zinsgünstigen Kredit oder einer Bezuschussung (maximal 6.250 Euro). Wichtig: Die Fördergelder müssen über die eigene Hausbank vor Baubeginn beantragt werden. Außerdem ist die Einhaltung der DIN-Vorgaben Bedingung für die Genehmigung der Gelder.
  • Kommunale Finanzierungsmittel: Die einzelnen Bundesländer, aber auch einige Städte und Gemeinden, haben besondere Programme zur Schaffung barrierefreien Wohnraums aufgelegt.
  • Unterstützung durch die Pflegekasse: Ist eine Pflegestufe vorhanden, so bezuschusst auch die Pflegekasse die Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro. Im Einzelfall sind weitere Unterstützungen möglich.

(Stand aktuell 2022)

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