Baukindergeld
Das Baukindergeld ist ein Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW, der Familien mit Kindern den Erwerb oder Bau von selbstgenutzten Immobilien erleichtern soll. Der Bezug von Baukindergeld ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – und an Fristen:
Die Förderung gilt nur für diejenigen, die in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet haben oder denen in dieser Spanne die Baugenehmigung für ihr Eigenheim erteilt wurde. Der Förderantrag muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Einzug eingereicht werden.
Der letztmögliche Tag der Antragstellung für Baukindergeld ist der 31. Dezember 2023.
Anspruchsberechtigt sind Familien:
- mit Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt leben und für die ein Kindergeldanspruch besteht,
- deren Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet, bei zwei Kindern sind es 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro.
Der jährliche Baukindergeldzuschuss beläuft sich auf 1.200 Euro je Kind und wird zehn Jahre lang ausgezahlt. Beantragt wird er direkt über das Zuschuss-Portal der KfW (Internet).
Hinweis: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld. Es wird in 2022 nur noch so lange gezahlt, bis die noch von der Großen Koalition bereitgestellten Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro ausgeschöpft sind.