Immobilienlexikon

Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen. Der Darlehensgeber verpflichtet sich durch diesen Vertrag, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte Darlehenssumme zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wiederum willigt ein, das Darlehen inklusive der ebenfalls vereinbarten Zinsen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Der Darlehensvertrag ist in § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB verankert.

Ein Darlehensvertrag kann zwischen zwei Privatpersonen in Form eines Privatdarlehens abgeschlossen werden, das in aller Regel frei verwendet werden darf. Ein Darlehensvertrag zwischen einer Privatperson und einem Kreditinstitut ist dagegen oft an spezifische Zwecke geknüpft, beispielsweise für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.

Die Begriffe Darlehen und Kredit werden umgangssprachlich nahezu synonym verwendet. Grundsätzlich wird bei Finanzierungen mit einer längeren Laufzeit eher von Darlehen gesprochen, während kurzfristige Verbindlichkeiten eher als Kredit bezeichnet werden. Ein Darlehensvertrag wird erst mit der Auszahlung des Geldes gültig, der Kreditvertrag gilt ab Unterzeichnung des Vertrages.

Wie kommt ein Darlehensvertrag zustande?

Der Abschluss eines Darlehensvertrages, der zwischen Freunden oder Angehörigen stattfindet, läuft relativ unkompliziert ab. Sind sich Kreditgeber und -nehmer über die Darlehenssumme, die Rückzahlmodalitäten und die Rückzahlfrist einig, so halten sie diese Rahmenbedingungen fest – und der Darlehensgeber stellt die vereinbarte Summe zum avisierten Zeitpunkt zur Verfügung.

Der Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Bank gestaltet sich dagegen als mehrstufiges Verfahren. Zunächst stellt der Darlehensnehmer eine Finanzanfrage und reicht dazu gleich die benötigten Unterlagen wie Einkommensnachweise, eine Kopie des Personalausweises und die letzten Kontoauszüge ein.

Die Anfrage wird vom Kreditinstitut geprüft und bei Erfüllung der Anforderungen genehmigt. Beide Parteien unterzeichnen den Darlehensvertrag. Der Kreditgeber prüft erneut, ob alle vertraglich vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen gegeben sind – und erst danach zahlt er die Darlehenssumme aus.


Wie muss ein Darlehensvertrag aussehen?

Für private Darlehen ist keine formale Form vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die wesentlichen Eckdaten schriftlich zu fixieren – und sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben für Bankdarlehen zu orientieren. Bei sehr hohen Darlehenssummen kann ein notarielles Schuldanerkenntnis sinnvoll sein: Der Darlehensnehmer bestätigt damit vor einem Notar, dass der dem Kreditgeber eine bestimmte Summe schuldet.

Für Bankdarlehen schreibt das BGB relativ exakt vor, welche Informationen in einem Darlehensvertrag enthalten sein müssen:

- die Verpflichtung des Darlehensgebers, einen bestimmten Betrag auszuzahlen,
- die Verpflichtung des Darlehensnehmers, dieses zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen,
- die Verpflichtung des Darlehensnehmers, den vereinbarten Zinssatz zu zahlen,
- die Darlehenssumme,
- die Laufzeit des Darlehens,
- die Höhe des Sollzinssatzes,
- die genauen Rückzahlungsmodalitäten,
- eventuelle Sicherheiten,
- eventuell der Verwendungszweck des Darlehens,
- die Unterschriften beider Vertragsparteien.


Sicherheiten bei einem Darlehensvertrag

Um sich davor zu schützen, dass das Darlehen für andere Zwecke als beispielsweise die vereinbarte Immobilienfinanzierung ausgegeben wird, überweist die Bank den Darlehensbetrag oft direkt an den Immobilienverkäufer oder den Bauträger. Die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch sichert dem Kreditinstitut den sofortigen Zugriff auf Grundstück und Immobilie, ohne dass sie vorher klagen müsste – falls der Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in argen Verzug gerät.

Bei privaten Darlehen werden zumeist wertvolle Gegenstände als Sicherheit eingesetzt. Dazu zählen bevorzugt: Autos, Gemälde, Schmuck und Uhren. Ein separater Sicherheitsübereignungsvertrag gewährleistet, dass der Kreditnehmer den Gegenstand, beispielsweise das Auto, weiterhin nutzen darf, das Fahrzeug sich jedoch so lange im Besitz des Darlehensgebers befindet, bis der Schuldner die Summe zurückgezahlt hat.


Was ist ein Familiendarlehen?

Mit dem Begriff Familiendarlehen werden zwei unterschiedliche Varianten von Darlehen beschrieben. Zum einen handelt es sich um eine klassische Privatanleihe, die innerhalb der Familie und häufig ohne Zinsen vergeben wird. Dabei sind Eltern, Großeltern oder Geschwister die Darlehensgeber. Ein solches Familiendarlehen garantiert eine schnelle finanzielle Unterstützung – ohne die zusätzliche Bürde der Zinsen.
Zum anderen werden auch Darlehen, die Banken an Familien mittleren Einkommens – bevorzugt zur Immobilienfinanzierung – vergeben, unter dem Rubrum Familiendarlehen geführt. Oft ist es auch möglich, mit einem solchen Familiendarlehen andere Projekte, wie den Kauf eines Autos, zu finanzieren.


Kann ein Darlehensvertrag widerrufen werden?

Vertragsabschlüsse sind in Deutschland grundsätzlich verbindlich. Nur in Ausnahmefällen räumt der Gesetzgeber Verbrauchern ein Recht zum Widerruf ein. Auch bei Privatverträgen gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, allerdings haben beide Parteien auf Basis von § 314 BGB und § 490 BGB die Möglichkeit, den privaten Darlehensvertrag unter gewissen Umständen außerordentlich und fristlos zu kündigen.


Wie wird ein Darlehnsvertrag gekündigt?

Normalerweise wird ein konkreter Rückzahlungstermin bereits im Darlehensvertrag vereinbart, so dass keine Kündigung nötig ist. Wurde kein Datum für die Rückzahlung festgelegt, muss der Darlehensvertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Gerät der Darlehensnehmer jedoch in Verzug oder verletzt seine vertraglichen Pflichten, so kann der Darlehensgeber den Vertrag auch vorzeitig kündigen.

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