Immobilienlexikon

Flurkarte

Die Flurkarte, synonym auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, ist ein grafisches Dokument, das die Lage von bebauten und unbebauten Grundstücken in einem bestimmten Gebiet darstellt. Sie wird von den kommunalen Katasterämtern geführt und enthält folgende Informationen:

- Flur- und Flurstücksnummern,
- Lage von Grundstücken,
- Flurstücksgrenzen,
- Art der Bebauung,
- bestehende Gebäude mit Hausnummern,
- Nutzungsarten des Bodens,
- topografische Angaben,
- Hecken, Zäune und Mauern.

Die Flurkarte stellt Grundstücke und Gebäude maßstabsgetreu dar, sie gibt nicht deren exakte Größe wieder. Je nach Größe der Flurstücke und Dichte der Bebauung variiert der Maßstab von 1:500 bis 1:1000.

Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück

Eine Flur ist ein Teil einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde. Die Grenzen einer Flur werden dabei vom Vermessungsamt festgelegt. Innerhalb einer jeden Flur gibt es wiederum mehrere Flurstücke. Flur und Flurstücke tragen eindeutige Nummern, die der Identifikation dienen.
Flur und Flurstücke sind prinzipiell Teil der Erdoberfläche, die per Gesetz begrenzt wurden. Diese Grenzen sind unveränderlich.

Die Begriffe Flurstück und Grundstück dürfen daher nicht synonym verwendet werden. Ein Grundstück kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen oder seine Größe kann sich ändern, wenn Flurstücke dazugekauft oder veräußert werden. Die Flurkarte gibt genauen Aufschluss darüber, welche Flurstücke zu einem bestimmten Grundstück gehören.
Mehrere Flure werden im Übrigen zu einer Gemarkung zusammengefasst.


Wofür wird eine Flurkarte benötigt?

Die Liegenschaftskarte oder Flurkarte ist zuvorderst ein amtlicher Beweis dafür, dass ein bestimmtes Grundstück tatsächlich existiert. Ganz praktisch wird sie in verschieden Situationen benötigt:

  • Die Flurkarte ist eine wichtige Bezugsgröße für die Grundsteuerveranlagung und andere bodenspezifische Steuern und Abgaben und zählt deshalb beim Kauf und Verkauf einer Immobilie zu den elementaren Dokumenten.
  • Die Liegenschaftskarte dient als Kartenvorlage für Einträge ins Grundbuch.
  • Banken benötigen die Angaben aus der Liegenschaftskarte für die Festsetzung von Beleihungswerten, der sogenannten Grundschuld.
  • Flurkarten sind eine Basis der Immobilienbewertung, bei der die Größe des Grundstücks und andere Umgebungsfaktoren maßgeblich den Wert bestimmen.

Für eine Baugenehmigung wird neben der Flurkarte ein amtlicher Lageplan benötigt, der weitere Detailangaben enthält.


Wo kann ein Flurkartenauszug beantragt werden?

Eine Liegenschaftskarte oder ein Flurkartenauszug kann formlos beim Katasteramt der Gemeinde beantragt werden. Es ist dabei nicht nötig, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Es muss lediglich genau angegeben werden, auf welche Flurstücke sich die Anfrage bezieht und wie groß der Kartenauszug sein soll. An diesen Angaben orientieren sich auch die Kosten, die normalerweise zwischen 15 Euro bis 60 Euro liegen.

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