Grundpfandrecht
Das Grundpfandrecht ist ein „dingliches Verwertungsrecht“. Es ermöglicht dem Eigentümer einer Immobilie, das Objekt als Sicherheit für bestimmte Gegenleistungen einzusetzen – in der Regel für einen Immobilienkredit oder eine Baufinanzierung. Zur Absicherung des Kreditgebers wird ein Grundpfandrecht in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. So kann er sicher sein, dass er auch im Falle eines Zahlungsausfalles sein Geld zurückbekommt – weil er die Immobilie verwerten darf.
Arten von Grundpfandrechten
Bis vor rund 30 Jahren wurde das Gros der Baufinanzierungen über eine Hypothek abgesichert. Seither hat die Grundschuld mehr und mehr an Bedeutung gewonnen und gilt heute als bevorzugtes Grundpfandrecht.
Eine Hypothek
wird wie eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Sie ist jedoch mit dem entsprechenden Darlehen untrennbar verbunden. Das bedeutet: Mit jeder Rückzahlung an die Bank sinkt die Hypothek – bis sie bei vollständiger Rückzahlung automatisch erlischt.
Die Grundschuld
existiert dagegen unabhängig vom jeweiligen Darlehen. Sie wird zwar auch über die Höhe der Darlehenssumme ins Grundbuch eingetragen, vermindert sich jedoch durch die Rückzahlungen nicht. Auch nach vollständiger Rückzahlung verbleibt die Grundschuld mit ihrem vollen Wert im Grundbuch. Ihre Löschung muss eigens beantragt werden.
Vorteile der Grundschuld
Auch wenn die Grundschuld zunächst weniger attraktiv erscheint als die Hypothek, bringt sie einen wesentlichen Vorteil mit: Sie kann problemlos für weitere Finanzierungen genutzt werden, ohne dass Kosten für eine erneute Grundpfandrechtsbestellung anfallen. Außerdem kann die Grundschuld auf einen anderen Gläubiger übertragen und für eine Umschuldung verwendet