Immobilienlexikon

Hausgeld

Als Hausgeld wird der monatliche Vorschuss bezeichnet, den jeder Eigentümer einer Wohnung an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen hat. Es ist daher eine Art Nebenkostenvorauszahlung, wie sie auch von Mietern zu leisten ist. Die Rechtsgrundlage für das Hausgeld sowie seine Ermittlung und Verwendung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fixiert.

Was beinhaltet das Hausgeld?

Das Hausgeld setzt sich aus drei Positionen zusammen:
- den Betriebskosten (Hausstrom, Abfallentsorgung, Reinigungskosten, Hausmeisterkosten und weiteres),
- den Verwaltungskosten,
- der Instandhaltungsrücklage (für größere Reparaturen oder Renovierungen).


Wie wird die Höhe des Hausgeldes ermittelt?

Das Hausgeld basiert auf den Berechnungen des Wirtschaftsplans, der von der Verwaltung aufgestellt und von der jährlichen Eigentümerversammlung genehmigt werden muss. Er saldiert alle Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres und kalkuliert außerdem die Höhe der Instandhaltungsrücklage für anstehende Modernisierungen oder Instandsetzungen. Bei der Abstimmung über den Wirtschaftsplan reicht die einfache Mehrheit für die Annahme.


Varianten der Kostenverteilung des Hausgeldes

In aller Regel werden Hausgeld und Instandhaltungsrücklage nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen verteilt, die laut Teilungserklärung auf die jeweilige Wohnung entfallen. Sie sind zumeist als Bruchteil des gesamten Eigentums angegeben. Für Verbrauchskosten wie die Heizkosten gilt dagegen ein anderer Verteilerschlüssel, der sich an der Heizkostenverordnung orientiert.

Prinzipiell ist es der Eigentümergemeinschaft freigestellt, auch einen anderen Verteilerschlüssel für das Hausgeld zu bestimmen. Üblich ist durchaus eine Kostenaufteilung pro Wohneinheit – wenn die Wohnungen einer Anlage gleich groß sind. Diese Variante reduziert den Verwaltungsaufwand.

In besonderen Fällen kann auch eine Abrechnung nach Quadratmetern und Personen im Haushalt erfolgen – vorausgesetzt die Eigentümerversammlung hat diese Verfahrensweise beschlossen. Davon unabhängig gilt jedoch, dass das Hausgeld auch bei einem eventuellen Leerstand der Wohnung in voller Höhe zu zahlen ist.


Welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?

Vermieter einer Eigentumswohnung dürfen nur den Teil des Hausgeldes auf ihre Mieter umlegen, der auf die Betriebskosten entfällt. Im Klartext bedeutet dies: Alle Kosten, die eindeutig in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind, können auch dem Mieter in Rechnung gestellt werden – immer unter der Maßgabe, dass im Mietvertag eine entsprechende Vereinbarung vorhanden ist und von beiden Parteien unterschrieben wurde.


Hausgeld beim Kauf unbedingt berücksichtigen

Kaufinteressen sollten vor dem Kauf unbedingt einen prüfenden Blick in die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der Eigentümergemeinschaft werfen. Ein niedriges Hausgeld kann durchaus auf den Umstand zurückzuführen sein, dass Modernisierungen und Instandsetzungen immer wieder aufgeschoben wurden. Umgekehrt kann ein hohes Hausgeld darauf hindeuten, dass der Topf der Instandhaltungsrücklage gut gefüllt ist – in nächster Zeit also kaum Belastungen durch größere Reparaturen zu befürchten stehen.

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