Wenn Vermieter eine Wohnung nicht mehr vermieten, sondern selbst nutzen möchten, können sie nach § 573 BGB Eigenbedarf anmelden und dem bisherigen Mieter kündigen. Die gesetzlichen Grenzen, innerhalb derer eine solche Eigenbedarfskündigung möglich ist, sind klar abgesteckt. Insbesondere muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben eindeutig angeben, wer die Mietimmobilie in Zukunft bewohnen soll.

Schachbrett mit Figuren symbolisiert eine Kündigung wegen Eigenbedarf

INHALTSVERZEICHNIS

Für diese Personen darf eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden

Der Vermieter darf die Wohnimmobilie für die folgenden Personen kündigen:

  • für sich selbst,
  • für Familienmitglieder: Dazu zählen, ohne dass eine weitere Begründung erfolgen müsste: Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Enkel, Großeltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Für die Tante oder den Onkel des Eigentümers sowie für Cousins und Cousinen oder Schwägerinnen und Schwager muss hingegen nachgewiesen werden, dass ein besonders enger Kontakt und eine persönliche Verbundenheit zu diesen bestehen.
  • für Angehörige des eigenen Haushalts: Neben dem Ehepartner oder dem eingetragenen Lebenspartner des Eigentümers gilt diese Regelung auch für Ehepartner, die getrennt leben (wollen), oder Kinder aus einer vorherigen Beziehung sowie für Pflegepersonal.

Eigenbedarfssituation bei Vertragsabschluss

Ist dem Vermieter bereits bei Vertragsabschluss klar, dass er die Mietimmobilie in naher Zukunft selbst benötigt, so muss er dies seinem neuen Mieter unmissverständlich mitteilen. Versäumt er einen solchen Hinweis, verliert er das Recht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, oder muss – falls dieser Umstand dem Mieter erst nach seinem Auszug bekannt wird – sogar Schadensersatz zahlen.

Umgekehrt unterliegt der Vermieter nicht der Verpflichtung, eine sogenannte Bedarfsvorschau anzustrengen, um abschätzen zu können, ob zukünftig eventuell einmal Eigenbedarf eintreten könnte.
Gleichzeitig ist eine Eigenbedarfskündigung auf puren Verdacht hin, also dann, wenn es aus Sicht des Vermieters lediglich möglich erscheint, dass Eigenbedarf entstehen könnte, grundsätzlich unwirksam.

Kündigungsfristen bei der Eigenbedarfskündigung

Jeder Vermieter darf auch die Eigenbedarfskündigung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen des Mietrechts aussprechen. Diese orientieren sich an der Dauer des Mietverhältnisses und betragen:

  • bei einer Mietdauer bis fünf Jahre: drei Monate,
  • bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren: sechs Monate,
  • bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren: neun Monate

Die Eigenbedarfskündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam werden kann.

Sonderfälle bei der Eigenbedarfskündigung

Es gibt zwei Ausnahmen von den allgemeinen Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfsanmeldung:

Eigentumswohnung in einer ehemaligen Mietimmobilie
Wird eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, ohne dass der Mieter sein gesetzliches Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt, so kann der neue Eigentümer erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren Eigenbedarf anmelden. Einige Bundesländer haben dieser Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre hochgesetzt.

Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus
Dem Vermieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus, in dem er selbst auch lebt, steht ein vereinfachtes Kündigungsrecht zu: Er darf seinem Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen – allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist (nach Dauer des Mietverhältnisses) grundsätzlich um volle drei Monate. Im Kündigungsschreiben muss explizit auf diese Sonderregelung Bezug genommen werden.

Was muss in der Eigenbedarfskündigung stehen?

Es empfiehlt sich einige Sorgfalt auf das Kündigungsschreiben zu verwenden, mit dem der Eigenbedarf begründet wird. Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, kann die Kündigung schnell als unwirksam eingestuft werden: Folgende Punkte sind Pflicht:

  • die Bedarfsperson, für die die Wohnung benötigt wird, sowie das Verhältnis, das zu ihr besteht,
  • bei entfernteren Verwandtschaftsverhältnissen oder Angehörigen des eigenen Haushalts müssen die Umstände, aus denen sich die persönliche Verbundenheit ergibt, erläutert werden,
  • die genauen Gründe, aus denen sich der Wohnbedarf ergibt, beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel, die Pflege eines Angehörigen, aber auch die Absicht, sich vom bisherigen Lebenspartner zu trennen,
  • Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters inklusive der damit verbundenen Frist: Mieter müssen ihren Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklären.

Vermieter von mehreren Wohnungen, die dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten können, müssen dies nach jüngster Rechtsprechung im Kündigungsschreiben nicht nur bereits erwähnen, sondern ihm zudem bereits Konditionen und Bezugstermin der Alternativwohnung mitteilen.

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Strafen drohen

Vermieter, die eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, müssen diesen Eigenbedarf auch tatsächlich haben – und in Anspruch nehmen. Täuscht der Vermieter diesen nur vor, so kann der Mieter diese Täuschung zur Anzeige bringen – und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehören nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofes sowohl Umzugskosten, die Gebühren für einen Makler und je nach Einzelfall auch Entschädigungen für eine höhere Miete. Unter Umständen kann es dem Mieter gestattet werden, seine Wohnung auf Kosten des Vermieters erneut zu beziehen.

Unwirksam ist eine Eigenbedarfskündigung in jenen Fällen, in denen der Wohnraum nach objektiven Maßstäben nicht in der Art und Weise genutzt werden kann, wie es im Kündigungsschreiben dargelegt wird. Ein klassisches Beispiel ist die 80-jährige, gehbehinderte Mutter, die vermeintlich in eine Wohnung im 6. Stock ohne Aufzug ziehen soll.

Eigenbedarfskündigung in Härtefällen

Mieter können sich erfolgversprechend gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, wenn „ein besonderer Fall von Härte“ vorliegt, der durch den § 574 BGB definiert ist. Dazu zählen gemeinhin hohes Alter, eine Körperbehinderung oder auch eine schwerwiegende Erkrankung. Auch eine Schwangerschaft der Mieterin kann zumindest aufschiebende Wirkung haben. In jedem Fall müssen die betroffenen Mieter rechtzeitig Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Die Rechtsprechung urteilt in diesen Fällen keineswegs einheitlich. Je nach individuellen Umständen entscheiden die Richter zugunsten des Mieters oder des Vermieters.

Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative zur Eigenbedarfskündigung

Falls sich ein Vermieter nicht sicher ist, ob seine geplante Eigenbedarfskündigung rechtlich Bestand hat oder er einen Widerruf respektive eine Anfechtung seines Begehrens auf jeden Fall verhindern möchte, so kann er seinem Mieter ersatzweise einen Mietaufhebungsvertrag anbieten. Häufig fordern Mieter in solchen Fällen eine Abfindung für ihre Unterschrift unter den Vertrag. Werden sich beide Parteien einig, so wird die Abfindung im Aufhebungsvertrag festgehalten – und der Vermieter bleibt vor eventuell drohenden, gerichtlichen Auseinandersetzungen verschont.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto. © pressmaster/Depositphotos.com

Bleiben Sie immer informiert!

Entdecken Sie weitere spannende News und wertvolle Einblicke! In unseren aktuellen Blogbeiträgen halten wir Sie stets auf dem Laufenden – mit interessanten Informationen, wichtigen Trends und hilfreichen Tipps rund um das Thema Immobilien. Stöbern Sie durch unsere neuesten Beiträge und verpassen Sie keine wichtigen Updates!

Focus Auszeichnung 2026

Focus-Auszeichnung 2026

Heidelberg, April 2026 – Zum 14. Mal in Folge wurde Krebs Immobilien auch in diesem Jahr wieder vom Magazin FOCUS Spezial Immobilien Atlas als Top-Immobilienmakler für Heidelberg ausgezeichnet. Damit erhält das Unternehmen die begehrte Auszeichnung durchgehend seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013.
Focus-Auszeichnung-2025

Focus-Auszeichnung 2025

Heidelberg, April 2025 – Auch in diesem Jahr wurde Krebs Immobilien wieder vom Magazin FOCUS Spezial Immobilien Atlas als Top-Immobilienmakler für Heidelberg ausgezeichnet. Damit erhält das Unternehmen die begehrte Auszeichnung bereits zum 13. Mal in Folge – seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013.
Geld Bäume

KFW-Förderung

„Altersgerechtes Wohnen“ steht vor allem für das Nichtvorhandensein von Türschwellen und hohen Einstiegen in die Dusche, für breite Türen und ausreichende Bewegungsfreiheit (eventuell mit Rollstuhl oder Rollator) im Bad, gegebenenfalls das Vorhandensein eines Treppenlifts. Mit gezielten, baulichen Maßnahmen können diese Voraussetzungen auch in Bestandsimmobilien geschaffen werden. Weil ein solcher Umbau allerdings ins Geld geht, sollen die Fördermittel dafür ab 2024 aufgestockt werden.
Symbolbild mit Geld und dem Schriftzug Grundsteuer

Erhöhung der Grundsteuer

Viele Städte und Gemeinden erhöhen derzeit ihre Hebesätze für die Grundsteuer. Eine Folge der großen Reform ist das noch nicht – eher das Gegenteil ist der Fall. Die Kommunen langen im Vorhinein kräftig zu, bevor die Neuregelung 2025 da ist. War doch die Reform stets mit dem Versprechen verknüpft, dass kein Immobilienbesitzer mehr Grundsteuer bezahlen müsse als zuvor.
Hausfassade, die eine Sanierung benötigt

Sanierungsstau

Ein zu hoher Energieverbrauch durch mangelnde Dämmung, die Gefahr von Wasserrohrbrüchen durch Korrosion, undichte Stellen im Dach – ein Sanierungsstau mindert den Wert einer Immobilie in erheblichem Umfang. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Wurden erforderliche Einzelmaßnahmen zur rechten Zeit versäumt, können sich die Kosten anschließend zu einer großen Herausforderung auftürmen.
Festliches Fachwerkhaus im Winter

Warum Kaufen sich jetzt lohnt

Zum Jahreswechsel erscheint für Immobiliensuchende ein deutlicher Silberstreif am Horizont: Während die Immobilienpreise im dritten Quartal 2023 noch einmal nachgegeben haben, zeichnet sich auch beim Baugeld eine kleine Entspannung ab: Der Zinssatz rutscht zum Jahresausklang unter die Vier-Prozent-Marke, während zuvor zumeist 4,5 bis fünf Prozent an der Tagesordnung waren.
Wohnsiedlung aus der Luft betrachtet

Grundsteuerreform

Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2022 abgelaufen. Eine Fristverlängerung hat es nicht gegeben. Immobilienbesitzer, die den Termin versäumt haben, erhalten in den nächsten Tagen ein eindrückliches Erinnerungsschreiben. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen die neue Grundsteuer kontinuierlich. Experten erwarten eine Klagewelle von bis zu 1,5 Millionen Einsprüchen.
Symbolbild zu dem Thema Scheininteressenten

Scheininteressenten

Jeder gute Immobilienmakler kennt es: Sobald eine Immobilie auf den Portalen inseriert wird, kann diese meist nach wenigen Stunden wieder aus dem Netz genommen werden, da sich mehr als genug potenzielle Käufer gemeldet haben. Der nächste Schritt ist dann zu sortieren, welcher Kunde nun tatsächlich als Käufer für die Immobilie infrage kommt.
Die Immobilienpreise steigen, daher muss immer mehr Geld für eine Immobile bezahlt werden.

Immobilienpreise sinken kaum

Nach der Zins-Kehrtwende der EZB im vergangenen Jahr kam der Boom am Immobilienmarkt jäh zum Stillstand: Die Preise fielen nach Jahren konstanten Anstiegs erstmals. Doch nach den erfolgten, zum Teil durchaus kräftigen, Rückgängen sinken die Preise für Wohnimmobilien derzeit kaum noch. Ist die Talsohle erreicht oder gar durchschritten?
Makler mit Leidenschaft: Krebs Immobilien in Heidelberg

Makler mit Leidenschaft

Wir lieben unseren Beruf als Makler. Immobilien sind immer mehr als gemauerte Gebäude. Der Handel mit ihnen ist mehr als der Verkauf oder die Vermietung von Quadratmetern. In jeder Immobilie verbirgt sich ein Stück gelebtes Leben. Jedes Haus steckt voller persönlicher Geschichten. Manche davon sind anrührend, manche sprühen vor Lebensfreude, einige stimmen nachdenklich. In jeden Fall sind wir stets gefordert, dabei mitzuhelfen, dass jede Geschichte ihr glückliches Ende, ihr Happy-End findet.
Symbolbild zum Thema was ein Makler darf

Was darf ein Makler Teil 1-3

Ein großer Teil der Skepsis, mit der Maklern oft begegnet wird, rührt aus dem Argwohn, dass diese stets nur den Gewinn ihres Auftraggebers im Auge haben. Ihnen wird unterstellt, dass sie im klassischen Sinn parteiisch und stets auf den eigenen Vorteil erpicht sind. Makler selbst sehen sich hingegen als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer und fühlen sich Objektivität und Wahrheit verpflichtet. Welche Einschätzung richtig ist, hängt natürlich auch von der Person des Maklers ab. Aber es gibt klare Richtlinien. Wir klären, was genau ein Makler kann und darf.
Symbolbild wie man mit Interessenten in Kontakt bleiben

Gründe, warum es sinnvoll ist, mit weiteren Interessenten in Kontakt zu bleiben

Bei einem privaten Immobilienverkauf neigt man häufig dazu, dass man zu optimistisch ist. Man unterschätzt den Aufwand eines Immobilienverkaufs und entscheidet sich zu schnell für einen Käufer. Dies wäre kein Problem, wenn der Käufer zahlungsfähig ist und nicht im letzten Moment absagt. Jedoch sieht es in der Realität ganz anders aus.
Warum eine professionelle Immobilienbewertung so wichtig ist

Warum eine professionelle Immobilienbewertung so wichtig ist

Eine professionelle Bewertung legt beim Immobilienverkauf die Basis für eine kluge Preisstrategie und erfolgreiche, spätere Preisverhandlungen mit dem Käufer. Verkäufer, die darauf verzichten, erschweren sich den Immobilienverkauf und riskieren, ihre Immobilie final unter Wert verkaufen zu müssen.
Immobilienkauf 2025 Darum ist jetzt ein guter Zeitpunkt

Immobilienkauf 2025: Darum ist jetzt ein guter Zeitpunkt

Wenn die eigene Immobilie fest zu Ihrem Lebensentwurf gehört, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Immobilienkauf konkret anzugehen. Denn obwohl die gesamtwirtschaftliche Lage aktuell einige Unwägbarkeiten bereithält, so sprechen gleichwohl handfeste Gründe dafür, die geplante Investition nicht weiter aufzuschieben.
Immobilienkauf mit 3.000 Euro netto Wie realistisch ist das

Immobilienkauf mit 3.000 Euro netto:Wie realistisch ist das?

Deutschland ist europaweit das Land mit der niedrigsten Immobilien-Eigentumsquote. Das liegt auch daran, dass viele Menschen mit durchschnittlichem Einkommen berechtigte Zweifel daran haben, ob sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt leisten können. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro fällt die Rechnung eher ernüchternd aus.
Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
In den nächsten Minuten erhalten Sie eine E-Mail.

Sie sind momentan nicht im Kundenbereich angemeldet

Sollten Sie noch kein Konto besitzen, registrieren Sie sich jetzt.
Ihre Vorteile:
• Erhalten Sie Zugriff auf alle Exposés und 360°-Touren unserer Immobilienangebote
• Speichern und verwalten Sie selbst Ihren Suchwunsch
• Ihre persönliche Merkliste für Immobilienangebote

Sie können in Ihrem persönlichen Kundenbereich auch jederzeit Ihre Kontaktinformationen oder Ihr Passwort für den Login selbst ändern. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an jedem Tag der Woche, unabhängig von unseren Geschäftszeiten, über alle Angebote zu informieren ohne eine Portalanfrage stellen zu müssen.


Registrieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Registrieren Sie sich jetzt

Datenschutz*
Datenschutz*