Nachlass
Als Nachlass wird das gesamte hinterlassene Vermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Es gliedert sich in aktive Vermögenswerte, wie beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien, und passives Vermögen: Das sind Schulden und Verbindlichkeiten, die vor dem Tod des Erblassers noch nicht getilgt wurden. Der Nachlass geht nach dem Tod des Erblassers in den Besitz seiner Erben über. Diese können das Erbe annehmen – oder auch ausschlagen, sollte es beispielsweise vorrangig aus Schulden bestehen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter den Stichwörtern „Erbschaft“ und „Erbschaftssteuer“.