Immobilienlexikon

Schenkung Haus

Die Schenkung einer Immobilie ist oft die klügere Alternative zur Erbschaft. Nicht nur, weil sie – dank höherer Freibeträge – einige Steuervorteile mit sich bringt. Allerdings erfordert eine Schenkung ein gewisses Maß an vorausschauender Weitsicht.

Was ist eine Schenkung und wie kann sie erfolgen?

Eine Schenkung ist die freiwillige und unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Person. Sie muss zu Lebzeiten des Schenkers erfolgen. Grundsätzlich können alle Vermögenswerte – vom Auto bis zur Immobilie – verschenkt werden. Für die Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung gelten jedoch einige besondere Regeln.

Um einer Schenkung Rechtskraft zu verleihen, schließen Schenker und Beschenkter einen Vertrag, in dem die verschenkten Vermögenswerte genau benannt und die unentgeltliche Überlassung dokumentiert werden. Bei verschenkten Immobilien ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

In vielen Fällen wird an eine Person verschenkt, die das Vermögen später ohnehin erben würde. Trotzdem macht eine Schenkung insofern Sinn, weil höhere Freibeträge ausgeschöpft werden können und so – entsprechende Weitsicht vorausgesetzt – eine Steuerpflicht oftmals komplett umgangen werden kann.


Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?

Bei Schenkungen an Kinder besitzen diese einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser erneuert sich zudem alle zehn Jahre. Darüber hinaus gilt dieser Freibetrag pro Elternteil. Das bedeutet: Besitzen die Eltern gemeinsam eine Immobilie, so können sie diese bis zu einer Höhe von 800.000 Euro steuerfrei verschenken.

Bei der Schenkung einer Immobilie an den Ehegatten oder Lebenspartner kann dieser auf einen Freibetrag von 500.000 Euro zurückgreifen – der sich ebenfalls nach zehn Jahren wieder erneuert. Handelt es sich bei der zu verschenkenden Immobilie zudem um das sogenannte „Familienheim“, also um den Mittelpunkt des familiären Lebens, ist die Schenkung grundsätzlich steuerfrei. In diesem Fall müssen auch keine weiteren Fristen beachtet werden – Größe und Wert der Immobilie sind unerheblich.

Der Schenkungsfreibetrag für Enkel beträgt 200.000 Euro.


Welche weiteren Vorteile hat eine Schenkung?

Neben den hohen Freibeträgen bietet eine Schenkung zu Lebzeiten weitere Vorteile:

Mit einem Nießbrauchrecht
kann sich der Schenker einer Immobilie zu Lebzeiten absichern. Es garantiert ihm ein lebenslanges Wohnrecht sowie das Anrecht auf eventuelle Mieteinnahmen, sollte der Schenker die Immobilie irgendwann nicht mehr selbst nutzen.
Mit der Vereinbarung einer sogenannten Rückfallklausel kann der Schenker zudem Bedingungen festlegen, bei deren Eintreten er das Geschenk zurückfordern kann.

Unliebsame Erben
können durch eine vorausschauende Schenkung vom Nachlass ausgeschlossen werden. Liegt die Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, so zählen die verschenkten Vermögenswerte nicht mehr zum Nachlass. Auf diese Weise lassen sich auch die zumeist konfliktträchtigen Erbengemeinschaften verhindern.

Vererben oder verschenken?
Insgesamt wird in Deutschland deutlich mehr vererbt als verschenkt. Dieser Umstand rührt jedoch nicht daher, dass eine Erbschaft sinnvoller oder gar einfacher wäre, sondern liegt zumeist an mangelnder Voraussicht. Grundsätzlich ist es klüger, eine Immobilie zu verschenken als sie zu vererben, wenn der Wert des Hauses oder der Wohnung jenseits der Erbschaftsteuer-Freibeträge liegt. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema und vorausschauendes Handeln ermöglichen eine wunschgemäße Aufteilung des Erbes, verhindern Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft und sparen Steuern. Eine gute Beratung durch einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater sollte allerdings immer in Anspruch genommen werden.

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