Immobilienlexikon

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Der Begriff der Unbedenklichkeitsbescheinigung findet in verschiedenen Zusammenhängen Verwendung. Beim Kauf einer Immobilie spielt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung eine elementare Rolle: Mit ihr bestätigt das Finanzamt, dass es keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch gibt.

Wozu dient die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf?

Konkret bestätigt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt im Zuge eines Immobilienkaufs erhoben – und ist prinzipiell von Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner zu leisten. Allerdings wird im Kaufvertrag in aller Regel festgelegt, dass der Käufer diese zu entrichten hat. Die Grunderwerbsteuer zählt damit – neben den Notarkosten, der Maklergebühr und den Kosten für die Grundbucheintragung – zu den festen Kaufnebenkosten. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Die Grundbuchämter sind angewiesen, keine Eintragung ohne Vorlage dieses Dokuments vorzunehmen.


Wie erhält der Käufer die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Der Käufer muss die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zumeist nicht selbst beantragen, das erledigt der zuständige Notar für ihn. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags reicht der Notar die Durchschriften des Vertrags zusammen mit einer Veräußerungsanzeige dem Finanzamt ein. Dieses erstellt nach entsprechender Prüfung den Grundsteuerbescheid und schickt ihn an den Käufer – sofern dieser kaufvertragsrechtlich als Steuerschuldner benannt ist.
Sobald die Zahlung der Grunderwerbsteuer auf dem Konto der zuständigen Steuerstelle eingegangen ist, veranlasst das Finanzamt die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit hält der Käufer den Nachweis in der Hand, dass er seine Steuerschuld beglichen hat und folglich als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann.

Wichtig: Das Grunderwerbsteuergesetz schreibt vor, dass die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich zu erstellen ist – eine elektronische Übermittlung ist daher ausgeschlossen.


Welche Bedeutung hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Finanzierung?

Die finanzierende Bank wird die Überweisung des Kaufpreises erst dann veranlassen, wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann. Dies wiederum ist jedoch erst möglich, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist. Daher ist es auch für die Immobilienfinanzierung maßgeblich, dass der neue Eigentümer möglichst schnell seine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann, um den Grundbuch-Eintrag zu ermöglichen.
Beschleunigen lässt sich die Ausstellung der Bescheinigung durch das Finanzamt einzig und allein durch eine möglichst rasche Zahlung der Grunderwerbsteuer.


Kosten der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Bescheinigung vom Finanzamt kostet zwischen 10,- bis 15,- Euro. Da sich jedoch meistens der Notar um die Gebühren kümmert, fließen diese Kosten in die allgemeinen Notarkosten ein.

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