Wohngeld
Das Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung des Staates nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde gestellt werden. Es wird in aller Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.
Pro Haushalt kann nur eine Person Wohngeld beantragen. Anspruch und Höhe richten sich nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete beziehungsweise der Belastung der Immobilie. Empfänger von Transferleistungen wie BAföG oder Hartz IV haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Für die Antragstellung reicht es aus, dass die antragstellende Person anspruchsberechtigt ist – auch wenn andere Mitglieder des Haushalts kein Anrecht auf Wohngeld haben.