Immobilienlexikon

Kaution

Bei einer Kaution handelt es sich um eine Geldsumme, die zur Sicherung von Ansprüchen hinterlegt wird. Im Zivilrecht ist damit zumeist die Mietkaution gemeint. Sie wird zu Beginn eines Mietverhältnisses erhoben und dient dem Vermieter als Absicherung, sollte der Mieter seinen Miet- oder auch Schadensersatzpflichten nicht nachkommen. Die Mietkaution wird deshalb auch Mietsicherheit genannt.

Es gibt kein Gesetz, dass den Mieter verpflichtet, eine Kaution zu zahlen. Allerdings kommt es in der Praxis so gut wie nicht mehr vor, dass ein Vermieter auf die Absicherung gegen Mietschäden und Mietausfälle verzichtet. Sie ist fester Bestandteil nahezu aller Mietverträge.

Gesetzlich geregelt ist hingegen die maximale Höhe der Kaution: Sie darf höchstens den Betrag von drei Kaltmieten umfassen. Im Gegenzug gesteht das BGB dem Mieter das Recht zu, die Kaution in drei Raten bezahlen zu können. Wobei die erste Rate grundsätzlich zusammen mit der ersten Miete zu zahlen ist. Die Kaution muss vom Vermieter zum üblichen Zinssatz angelegt werden und ist spätestens sechs Monate nach dem Auszug des Mieters samt Zinsen zu erstatten.

Lesen Sie weiterführende Informationen speziell zum Thema Kaution im Mietverhältnis unter dem Stichwort „Mietkaution

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