Gemeinsames Immobilienerbe: Was hilft gegen drohenden Streit?
Wenn Geschwister die Immobilie ihrer Eltern gemeinsam erben, kann es leicht zu Streitigkeiten um die weitere Zukunft des Hauses kommen. In der Praxis gibt es fast immer neben dem oder den verkaufswilligen Erben, diejenigen, die die Immobilie halten möchten – sei es aus emotionalen Gründen, weil es sich um das Elternhaus handelt, oder aus eigennützigen, weil sie selbst einziehen möchten.
Je länger es dauert, bis die Erbengemeinschaft eine Lösung gefunden hat, desto höher steigen die Kosten, die in der Zwischenzeit anfallen. Denn die Gemeinschaft ist verpflichtet, die Substanz des Hauses zu erhalten und regelmäßige Wartungsarbeiten, beispielsweise an der Heizung, durchführen zu lassen. Zudem müssen Grundsteuer, Müllabfuhr, Strom und Wasser sowie die Gebäudeversicherung bezahlt werden.
Selbstnutzung durch einen Erben mit Ausgleichszahlung
Möchte eines der Geschwister in das Haus einziehen, um es in Zukunft selbst zu nutzen, so muss der Erbe seine Miterben finanziell entschädigen. Diese Option setzt immer voraus, dass der künftige Selbstnutzer über die nötigen Mittel verfügt, beziehungsweise einen entsprechenden Kredit aufnehmen kann. Es ist daher elementar wichtig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Eine Wertermittlung durch einen qualifizierten, lokalen Immobilienmakler schafft Klarheit – nicht nur über den eigentlichen Wert des Hauses, sondern auch über den Kostenumfang der eventuell erforderlichen Sanierungen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es durchaus vorteilhaft, dass ohnehin ins Auge gefasste Eigenheim aus einer Erbengemeinschaft heraus zu werben: Es fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Die geerbte Immobilie verkaufen
Theoretisch erscheint der Verkauf der Immobilienerbschaft in vielen Fällen als die einfachste Lösung. Das Haus wird verkauft und der Erlös entsprechend der testamentarischen Verfügung aufgeteilt. In der Praxis ist es aus den oben genannten Gründen nur selten so simpel – auch weil der Verkauf der Immobilie ein einstimmiges Votum erfordert.
Beauftragen Sie einen kompetenten Immobilienmakler mit der Wertermittlung der Immobilie – der Experte kennt sich in vielen Fällen nicht nur mit den Bewertungsverfahren, sondern auch mit den speziellen Familienstreitigkeiten aus, die bei einer gemeinsam geerbten Immobilie immer wieder vorkommen. Er kann der Erbengemeinschaft realistische Möglichkeiten aufzeigen, wie mit dem Haus am besten verfahren werden sollte. Dabei unterbreitet er auch gleich entsprechende Kosten-Nutzen-Rechnungen und kann die Chancen am lokalen Immobilienmarkt beziffern.
Nur bedingt zu empfehlen: Eine gemeinsame Vermietung
Besteht die Immobilienerbschaft aus einem bislang nicht vermieteten Haus, so birgt eine Neu-Vermietung einige Tücken. Möglicherweise muss aufwendig umgebaut werden, was wiederum Kosten verursacht. Oft ist auch nicht klar, ob der Standort eine regelmäßige, konstante Vermietung garantiert. Und schließlich bleibt die große Frage: Wer kümmert sich um die Verwaltung und die Instandhaltung? Wenn keiner der Miterben „vom Fach“ ist und sich mit Immobilien auskennt, kann sich die geplante Vermietung schnell als kostspieliger Irrtum erweisen.
Haben Sie eine Immobilie geerbt und sind unsicher, was die beste Lösung ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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