
CO₂-Steuer: Ab 2023 werden auch Vermieter zur Kasse gebeten
Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Vermieter an der Co2-Abgabe beteiligen. Bislang hatten allein die Mieter die Co2-Steuer für das Heizen mit Erdgas und Öl zu tragen. Ein Stufenmodell regelt die Kostenaufteilung neu – Maßgabe ist dabei die energetische Qualität des Gebäudes. Für einige Vermieter kann es teuer werden.
Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den Co2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bislang ging das allein zulasten der Mieter. Bei der Klimaabgabe werden nun auch die Vermieter zur Kasse gebeten: Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, desto höher fällt der Vermieter-Anteil aus.
Der Zertifikat-Preis für die Tonne CO₂ steigt weiter
Berechnungsbasis für die CO₂-Steuer ist der jährliche Zertifikat-Preis je ausgestoßener Tonne CO₂. In 2021 waren es 25 Euro je Tonne, in 2022 bereits 30. Grundsätzlich sollte die Erhöhung kontinuierlich fortgeschrieben werden, die Bundesregierung hat die Anhebung für 2023 jedoch aufgrund der gestiegenen Energiepreise einmalig ausgesetzt und es bei den 30 Euro belassen. Ab 2024 klettert der Zertifikat-Preis jedoch weiter, und zwar zunächst auf 35 Euro und ab 2025 dann auf 45 Euro. Ab 2026 schließlich soll der Preis je Tonne CO₂ durch Versteigerung ermittelt werden: Wahrscheinlich ist ein Korridor zwischen 55 und 65 Euro.
Ein Zehn-Stufen-Modell bestimmt über die Verteilung
Für Vermieter von Immobilien mit einem sehr hohen Co2-Ausstoß wird es künftig teurer: Liegt der jährliche CO₂-Ausstoß bei mehr als 52 Kilogramm je Quadratmeter, so müssen sie 95 Prozent des Co2-Preises übernehmen – und nicht, wie im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen, nur 90 Prozent. Das verabschiedete Zehn-Stufen-Modell orientiert sich grundsätzlich an den Co2-Kilogramm-Angaben je Quadratmeter: Je geringer sie sind, desto kleiner ist auch der Vermieter-Anteil. Bei 32 bis 37 Kilogramm beispielsweise zahlen Mieter und Vermieter jeweils 50 Prozent, bei sehr effizienten Gebäuden nach Standard EH 55 liegt die Kostenbeteiligung des Vermieters schließlich bei null.
Brennstofflieferanten sind in der Informationspflicht
Um den Mehraufwand für Vermieter zur Ermittlung der jeweiligen Co2-Emissionen je Quadratmeter zu minimieren, müssen sie nun jedoch nicht die entsprechenden Daten der Brennstofflieferanten auf die Fläche herunterrechnen, sondern können auf die Daten aus dem Energie-Verbrauchsausweis zurückgreifen. Gleichwohl unterliegen die Brennstofflieferanten einer grundsätzlichen Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.
Klimapolitische Lenkungswirkung des CO₂-Preises
Bundesbauministerin Klara Geywitz verteidigte die getroffene Vereinbarung als einen fairen Kompromiss, aufgrund dessen Millionen von Mietern entlastet würden, ohne dass der Co2-Preis seine beabsichtigte, klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor einbüße: Vermieter erhielten einen Anreiz für energetische Sanierungen, Mieter blieben motiviert, ihren Energieverbrauch zu senken.
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