Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten

Eigentumswohnung verkaufen – das sollten Sie als Eigentümer wissen

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gelten die Bestimmungen der Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen ergeben sich aus einzelnen Vorschriften auch Besonderheiten beim Verkauf der Eigentumswohnung.

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch festgehalten ist. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Eigentumswohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf allerdings nicht. Viel mehr gibt es drei Optionen wie der Verkauf einer Eigentumswohnung durch eine Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Eigentumswohnung an den neuen potenziellen Käufer verkauft wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Ganz allgemein kann eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder in der beabsichtigten Wohnungsnutzung begründet sein.

Konflikte bereits vor dem beabsichtigten Verkauf vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollte jeder Eigentümer, der seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, vorher stets abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch fixiert ist – und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft gehandhabt wird. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann als letzte Möglichkeit eine juristische Klärung in Erwägung gezogen werden. Um solche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, sind Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, gut beraten, sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Die eigene Immobilie zum möglichst besten Preis verkaufen

Die eigene Immobilie zum möglichst besten Preis verkaufen

Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, zählt der zu erzielende Verkaufspreis zu den wichtigsten Kriterien überhaupt. Nicht zuletzt, wenn ein noch bestehendes Darlehen abgelöst werden muss oder direkt eine neue Immobilie an einem anderen Ort erworben werden soll. Realistisch ist ein marktgerechter Preis, der sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Eigenkapital beim Immobilienkauf: Je mehr, umso besser

Eigenkapital beim Immobilienkauf: Je mehr, umso besser

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, benötigen Sie Eigenkapital. Nur in sehr selten Fällen gewährt Ihnen Ihre Bank auch ohne dieses wichtige Fundament ein Darlehen. Doch welche Vermögenswerte zählen eigentlich zum Eigenkapital? Und wie hoch sollten diese in Summe sein?

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Zu Anfang schien das Glück perfekt: Eine wunderbare Beziehung und eine tolle Immobilie als Zuhause. Nicht bei allen Paaren sind Harmonie und Zufriedenheit jedoch von Dauer. Lassen sich die Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, so stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Die Antwort ist nicht immer ganz einfach, insbesondere dann nicht, wenn die Ehe nicht in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt