Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Erbimmobilie

Erbimmobilie – darauf müssen Sie bei einem Verkauf achten

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen kann mit starken emotionalen Herausforderungen verbunden sein. In jedem Fall müssen Sie einige rechtliche und organisatorische Hürden nehmen und Sie sind gut beraten, sich rechtzeitig mit den finanziellen Aspekten eventuell fällig werdender Steuern auseinandersetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie in jedem Fall beachten sollten.

1. Erbfolge klären und rechtliche Grundlagen prüfen

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dazu berechtigt sind. Wichtige Schritte hierbei sind:

Sind Sie „nur“ Miterbe innerhalb einer Erbengemeinschaft, so ist ein Verkauf der Immobilie überhaupt nur möglich, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft der Veräußerung gemeinsam zustimmen. Es gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Bestimmen Sie frühzeitig, wie der Verkaufserlös – in Abhängigkeit vom jeweiligen Erbanteil – aufgeteilt werden soll.

Hat der Verstorbene nur ein handschriftliches Testament hinterlassen, so müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Dieser weist Sie gegenüber Banken, Versicherungen und auch dem Grundbuchamt als legitimen Erben aus.

Sie müssen sich als neuer Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen und damit eine elementare Voraussetzung für den Verkauf schaffen. Im Erbfall benötigen Sie dafür übrigens keinen Notar, sondern können direkt beim Grundbuchamt die Änderung des Eintrags beantragen.

2. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

• Spekulationssteuer: In Deutschland müssen Sie Spekulationssteuer zahlen, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Im Erbfall zählt für diese Frist jedoch nicht der Tag Ihrer Erbschaft, sondern das Datum, an dem der Verstorbene die Immobilie erworben hat. Haben Sie selbst im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre zuvor in der Immobilie gewohnt, müssen Sie ebenfalls keine Spekulationssteuer zahlen – unabhängig davon, wie lange sich das Haus im Besitz des Verstorben befand.

• Erbschaftssteuer: Für die Erbschaftssteuer gelten bestimmte Freibeträge, die um so höher sind, je näher Sie dem Verstorbenen standen. Nur den Nachlasserlös, der diesen Freibetrag übersteigt, müssen Sie zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

3. Immobilie bewerten lassen

Eine professionelle Bewertung der Erbimmobilie ist für einen erfolgreichen Verkauf unerlässlich. Nur, wenn Sie den genauen Verkehrswert des Hauses kennen, können Sie einen angemessenen und erfolgversprechenden Angebotspreis festlegen. Nutzen Sie Expertise eines lokalen Immobilienmaklers, der diesen Service zumeist sogar kostenlos anbietet. Und: Beauftragen Sie unbedingt einen qualifizierten Makler mit dem Verkauf der Immobilie. Er kann souveräner und ohne emotionale Vorbelastung mit potenziellen Käufern verhandeln.

4. Renovieren oder im Ist-Zustand verkaufen?

Ob sich eine Renovierung der Erbimmobilie vor dem Verkauf lohnt, hängt zum einen vom aktuellen Zustand der Immobilie ab – zum anderen aber auch wesentlich von der Nachfrage, die am lokalen Markt herrscht. Bei guter bis sehr guter Nachfrage stehen die Chancen grundsätzlich nicht schlecht, dass Sie die Kosten für eine umfassende Renovierung durch einen entsprechend höheren Verkaufspreis wieder „hereinbekommen“. Lassen Sie sich dazu konkret von Ihrem Immobilienmakler beraten – und ziehen Sie auch einen Energieexperten hinzu, wenn Sie überlegen, energetische Verbesserungen an der Immobilie vorzunehmen, um deren Verkaufschancen zu erhöhen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © kre_geg/Depositphotos.com

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