EU-Gebäuderichtlinie: Womit Eigentümer in Zukunft rechnen müssen

EU-Gebäuderichtlinie: Womit Eigentümer in Zukunft rechnen müssen

Gebäude mit schlechter bis sehr schlechter Energiebilanz verschwenden kostbare Ressourcen und emittieren unnötig zu viel CO₂. Das EU-Parlament arbeitet daher derzeit an einer neuen Gebäuderichtlinie, nach der Millionen Häuser saniert werden müssen. Die EU-Richtlinie verunsichert viele Eigentümer. Eine umfangreiche Sanierung kann vor allem bei älteren Häusern richtig teuer werden. Tatsächlich machen allerdings oft schon vergleichsweise kleine Maßnahmen einen gewaltigen Unterschied.

Kernpunkt der EU-Vorlage ist die Einführung neuer Energieeffizienzklassen für Häuser, die von A für sehr gut bis G für schlecht stehen. Dabei geht es etwa darum, wie Häuser beheizt oder gekühlt werden. Spätestens im Januar 2030 sollen Wohngebäude laut aktueller Vorlage die Klasse E erreichen, bis 2033 soll dann der Energiestandard D bei allen Wohnimmobilien in den 27 Mitgliedsstaaten Standard sein.

Das Problem der einheitlichen Energieeffizienzklassen

In Deutschland gibt es derzeit bereits Energieklassen, die jedoch aus dem Endenergiekennwert resultieren, also aus dem tatsächlichen, jährlichen Energieverbrauch einer Immobilie in Kilowattstunden je Quadratmeter. Sie reichen von A+ bis H. Die EU möchte nun eigene, neue Effizienzklassen einführen, die nur von A bis G reichen. Es gäbe also zwei Klassen weniger als aktuell in Deutschland. Es ist also durchaus denkbar, dass Häuser mit der derzeitigen Energieeffizienzklasse F dann in die höhere Klasse E rutschen – und damit aus der Sanierungspflicht bis 2030 erst einmal herausfallen. Die Details sind aber derzeit noch völlig ungeklärt.

Sanierungspflicht erfordert hohe Investitionen

In jedem Fall klar ist, dass die energetische Sanierung aller Gebäude mit einem enormen Investitionsaufwand verbunden ist. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland eine jährliche Investitionssumme von 180 Milliarden Euro nötig ist – im Gegensatz zu den bislang schon üblichen 50 Millionen Euro pro Jahr. Problem dabei: Die tatsächlich gewaltigen Einsparungen bei den laufenden Energiekosten machen sich in den öffentlichen und privaten Kassen erst nach dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten bemerkbar.

Für Eigentümer wichtig zu wissen: Über kurz oder lang wird eine energetische Sanierung zur Erreichung der vorgeschriebenen Energieeffizienzklasse verpflichtend. Aber: In aller Regel reicht bereits eine der folgend aufgeführten Maßnahmen aus, um eine Klasse höher zu rücken:

- Fenster und Türen tauschen,

- Dämmung der Fassade,

- Heizungstausch (unter Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien)

- Dämmung der Kellerdecke und der obersten Gebäudedecke, beziehungsweise des Daches.

Kosten für Eigentümer und Ausnahmen

Die Kosten, die Eigentümer bei der Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien zu tragen haben, werden durch staatliche Zuschüsse (BAFA) und zinsgünstige Kredite, beispielsweise der KfW-Bank, ein wenig abgemildert. Und auch die EU sieht in ihren Haushaltsplanungen bis 2034 einen eigenen Topf vor, mit dem die Sanierungen in den einzelnen Staaten bezuschusst werden sollen. Trotzdem wird es Fälle geben, in denen sich vor allem ältere Eigentümer die kostenintensive Modernisierung der ebenfalls älteren Bestandsimmobilie schlicht nicht leisten können. Es sind daher sogenannte Härtefall- oder Ausnahme-Regelungen in Planung. Denn oft ist auch der Verkauf keine wirkliche Alternative: Die Nachfrage nach Objekten mit schlechter energetischer Bilanz nimmt ab – auch weil die Neu-Eigentümer die notwendigen Sanierungen in jedem Fall durchführen müssen.

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Foto: ©  halfpoint/Depositphotos.com

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