Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen – vieles spricht dafür

Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen – vieles spricht dafür

Die Teilung einer gemeinsamen Immobilie ist für Ehepaare in Scheidung oft eine riesige Herausforderung. Selbst dann, wenn beide Partner sich eigentlich einig sind. Ein Verkauf der Immobilie zu einem frühen Zeitpunkt kann in vielen Fällen die beste Lösung für beide sein. Möchte ein Ehepartner nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, ist hingegen beim Faktenschaffen während des Trennungsjahres Vorsicht geboten.

Schon die praktische Umsetzung des Trennungsjahres ist für Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie nicht einfach. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Ehepaar bis zur Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben muss. Doch Zusatzkosten für eine Mietwohnung können sich viele nicht leisten und verbringen das Trennungsjahr deshalb dennoch unter einem Dach – nur ohne gemeinsames Schlafzimmer, gemeinsame Küche und gemeinsamen Einkauf.

Kurz und schmerzlos: Verkauf der Immobilie im Trennungsjahr

Eine getrennte Haushaltsführung in einer gemeinsamen Immobilie ist also notfalls möglich – aber wäre es nicht viel einfacher, das Haus sofort zu verkaufen? Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die dafürsprechen. Oft wurde die Immobilie durch einen Kredit finanziert, dieser muss auch während der Trennung und nach der Scheidung von beiden Partnern weiter zurückgezahlt werden. Ein Verkauf eröffnet hingegen die Möglichkeit, Kredite und Schulden auf einen Schlag zu tilgen – und das derzeitige Preishoch auf dem Immobilienmarkt mitzunehmen. Eine große Erleichterung! Die Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den Ehepartnern ist bedeutend einfacher als jede andere Lösung. Wer den Verkauf einer Scheidungsimmobilie frühzeitig und ohne Zeitdruck angeht, kann außerdem ganz in Ruhe nach einem Käufer suchen. Das bedeutet gute Chancen für einen deutlich höheren Verkaufserlös. Damit es im Verkaufsprozess nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte ein unparteiischer, fachkundiger Makler beauftragt werden. So kann hinterher keiner der Partner infrage stellen, dass beim Verkauf alles fair zuging. Fazit: durch einen frühzeitigen Verkauf, schon während des Trennungsjahres, bleibt Ehepartnern in Scheidung viel Konfliktpotenzial erspart.

Einer bleibt - der andere zieht aus: Komplizierte Rechtslage im Trennungsjahr

Dennoch fällt die Entscheidung aus praktischen Gründen oft anders aus. Ein Elternteil will mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben und die Immobilie weiter nutzen. Der andere Partner soll ausziehen und sich etwas Neues suchen. Was den groben Fahrplan betrifft, können sich viele Paare auch in solchen Fällen recht schnell einig werden. Auch wollen viele den Prozess nicht schmerzhaft in die Länge ziehen, sondern schon während des Trennungsjahres alles klar regeln – durch einen richtigen Vertrag. Dabei gibt es allerdings rechtliche Folgen zu beachten, mit denen Sie wahrscheinlich nicht rechnen, zum Beispiel: Zugewinnausgleich, Wohnvorteil und Unterhaltsansprüche. Über mögliche Nachteile bei der Aufteilung einer Scheidungsimmobilie schon während des Trennungsjahres sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, damit Sie nachher im Scheidungsprozess keine bösen Überraschungen erleben.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg, Mannheim und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Einen Ratgeber zum Thema "Immobilie in der Scheidung" finden Sie hier.

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Die eigene Immobilie zum möglichst besten Preis verkaufen

Die eigene Immobilie zum möglichst besten Preis verkaufen

Für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, zählt der zu erzielende Verkaufspreis zu den wichtigsten Kriterien überhaupt. Nicht zuletzt, wenn ein noch bestehendes Darlehen abgelöst werden muss oder direkt eine neue Immobilie an einem anderen Ort erworben werden soll. Realistisch ist ein marktgerechter Preis, der sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Eigenkapital beim Immobilienkauf: Je mehr, umso besser

Eigenkapital beim Immobilienkauf: Je mehr, umso besser

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, benötigen Sie Eigenkapital. Nur in sehr selten Fällen gewährt Ihnen Ihre Bank auch ohne dieses wichtige Fundament ein Darlehen. Doch welche Vermögenswerte zählen eigentlich zum Eigenkapital? Und wie hoch sollten diese in Summe sein?

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Zu Anfang schien das Glück perfekt: Eine wunderbare Beziehung und eine tolle Immobilie als Zuhause. Nicht bei allen Paaren sind Harmonie und Zufriedenheit jedoch von Dauer. Lassen sich die Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, so stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Die Antwort ist nicht immer ganz einfach, insbesondere dann nicht, wenn die Ehe nicht in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt