Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Grundsteuererklärung: Fristverlängerung löst grundsätzliche Probleme nicht

Grundsteuererklärung: Fristverlängerung löst grundsätzliche Probleme nicht

Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Fristverlängerung beseitigt jedoch nicht die Schwierigkeiten, die die meisten Eigentümer mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.

Ursprünglich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies jedoch nicht einmal ein Drittel der Eigentümer geschafft. Und dies nicht etwa, weil die restlichen Eigentümer zu bequem oder zu nachlässig gewesen wären, sondern weil die Erfassungssystematik und die einzelnen Formulare im Elster-Programm kompliziert und bisweilen unverständlich sind. Zudem war das ganze System wegen Überlastung zeitweilig komplett ausgefallen. Die Fristverlängerung verschafft insofern lediglich einen zeitlichen Puffer.

Vorprogrammierte Fehlerquelle: Die Wohn- und Nutzflächen-Berechnung

Experten weisen inzwischen mehrheitlich daraufhin, dass – neben der irrtümlichen Angabe eines veralteten Bodenwerts – die Definitionen von Wohn- und Nutzfläche in den Grundsteuerformularen zu ungenau sind und daher gehäuft zu falschen Berechnungen führen. Gleiches gilt für die Klassifikation einer Kernsanierung. Werden hier unwissentlich falsche Angaben gemacht, kann der Grundsteuerbescheid viel zu hoch ausfallen.

Steuerexperten sind hoffnungslos überlastet

Weil die Erklärung kompliziert, zum Teil verwirrend und unverständlich ist, haben viele Eigentümer die Angelegenheit einem Steuerexperten übergeben. Mit der Folge, dass diese in einigen Regionen Deutschlands nun völlig überlastet sind – und keine neuen Mandanten mehr annehmen. Der oft zitierte Ratschlag an viele Eigentümer, am besten einen Steuerberater zu konsultieren, läuft damit ins Leere.

Prominente Steuerberater raten Eigentümern hingegen in öffentlichen Interviews, sicherheitshalber gleich nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids in 2024 vorsorglich Widerspruch einzulegen. Mutmaßlich werden viele Bescheide zu hoch angesetzt sein. Der Einspruch stoppt den Fristablauf und gibt Eigentümern die Zeit und die Möglichkeit, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen. Erweist er sich als korrekt, so kann der Einspruch ohne Schaden einfach zurückgenommen werden.

Kein Pardon möglich: Die neue Abgabefrist muss eingehalten werden

Wer den neuen Stichtag 31. Januar 2023 versäumt, riskiert im günstigsten Fall nicht unerhebliche Zusatzkosten. Im schlechtesten Fall – darauf weist der Verband privater Bauherren in einer Presseerklärung ausdrücklich hin – droht die Gefahr einer Behördenschätzung, die sich zumeist nachteilig für Eigentümer auswirkt. Ein rechtlicher Anspruch auf Fristverlängerung besteht nicht.

Keine Alternative zur elektronischen Grundsteuererklärung

Ziel und Zweck der verlangten Grundsteuererklärung sind einerseits die Neubewertung des Grundes und Bodens nach gleichartigen Kriterien, andererseits, und damit verbunden, die einheitliche digitale Erfassung durch die Finanzämter. Eigentümer müssen daher zwingend ein Elster-Benutzerkonto einrichten, um ihre Daten korrekt und elektronisch übermitteln zu können.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilie als Geldanlage

Immobilien als Kapitalanlage: Lohnt sich das noch?

Die Finanzierung ist durch gestiegene Zinsen teurer geworden, während die Immobilienpreise insgesamt leicht nachgegeben haben: Lohnt sich unter diesen Umständen überhaupt noch eine Investition in das sprichwörtliche „Betongold“? Ja, Immobilien können auch weiterhin eine Kapitalanlage mit langfristig guter Rendite sein. Aber nur, wenn sie klug ausgewählt und die Risiken nüchtern eingeschätzt werden.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Wie wohnen im Alter

Wie möchten Sie im Alter wohnen?

Mit zunehmendem Alter kann das Leben in der eigenen Immobilie nicht selten zu einer echten Herausforderung werden. Viele Eigentümer fragen sich dann, welche Optionen es gibt, um den Lebensabend weiterhin in einem komfortablen und sicheren Wohnumfeld verbringen zu können. Grundsätzlich gibt es diverse Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen. Zu den Favoriten gehören die folgenden.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Privatinsolvenz

Privatinsolvenz – Was passiert mit meiner Immobilie?

Die Privatinsolvenz ist die Ultima Ratio, um ein Licht am Ende des Tunnels einer allumfassenden, finanziellen Schieflage auszumachen. Sind Sie überschuldet und trotzdem Eigentümer einer Immobilie, so steht die bange Frage im Raum, was mit dem Haus oder der vermieteten Immobilie im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens passiert.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt