Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Grundstück geerbt? Was Sie aktuell beachten sollten

Grundstück geerbt? Was Sie aktuell beachten sollten

In Deutschland wird immer mehr vererbt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden allein 2020 Vermögen im Wert von 50,2 Milliarden Euro an die Nachkommen weitergegeben. Der Wert ist doppelt so hoch, wie noch vor zehn Jahren. Besonders stark steigt dabei der Wert steuerrelevant vererbter Grundstücke und dort stehender Immobilien. Ist das Grundstück unbebaut, stellt sich – ähnlich wie bei einem ererbten Haus – oft die Frage, was damit passieren soll. Zunächst gibt es jedoch Handlungsbedarf.

2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Das meint konkret: Ab dem 1. Juli werden sukzessive alle Grundsteuerwerte neu festgestellt. Um dies zu ermöglichen, müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31.10. 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Steuererklärung elektronisch einzureichen ist, also über das ELSTER-Portal. Um dieses nutzen zu können, ist ein eigenes, kostenloses Elster-Konto erforderlich. Wer bereits über ein solches Konto verfügt, das beispielsweise für die Einkommensteuererklärung genutzt wird, kann dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Wer noch kein Konto besitzt, ist gut beraten, sich möglichst zügig zu registrieren: Zugangsdaten und Passwort werden auf postalischem Weg verschickt – und das kann ein paar Wochen dauern.

Muss für das Grundstück Erbschaftssteuer bezahlt werden?

Bevor über eine konkrete Verwendung des Grundstücks nachgedacht werden kann, sind konkrete Fragen zu beantworten: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Die Antwort auf die letzte Frage hängt wesentlich vom Wert des Grundstücks und dem Verwandtschaftsgrad des Erben ab.

Am besten wird der Wert des Grundstücks von einem qualifizierten Immobilienmakler vor Ort ermittelt. Er besitzt die erforderliche Fachkenntnis und kennt den lokalen Markt und seine Preise. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers verfügen dagegen nur über eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. In diesem Fall ist es also wahrscheinlicher, dass Erbschaftssteuer zu entrichten ist. In jedem Fall lohnt es sich, einen Steuerberater mit der Angelegenheit zu betrauen.

Wenn das Grundstück an eine Erbengemeinschaft fällt

Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft stets gemeinsam entscheiden. Möchte einer der Erben das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Die Wertermittlung durch einen Immobilienexperten bildet dabei die Berechnungsgrundlage. Gleiches gilt, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, was im konkreten Einzelfall die beste Lösung ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht letztlich eine Zwangsversteigerung. Diese sollte unbedingt vermieden werden, da sie zumeist gleich bedeutet mit Wertverlust ist.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen auf jeden Fall Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sind Sie sich nicht sicher, was aus Ihrem ererbten Grundstück werden soll? Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Weitere nützliche Informationen zum Thema "Immobilie geerbt" finden Sie hier in unserem Ratgeber.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

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