Haus geerbt – Was nun?
Der Tod eines Angehörigen ist immer eine emotionale Angelegenheit. Hat dieses Familienmitglied Ihnen darüber hinaus eine Immobilie vererbt, müssen Sie sich um viele Angelegenheiten kümmern: Sind Sie alleiniger Erbe der Immobilie oder gibt es Miterben? Wie kann die geerbte Immobilie genutzt werden und was ist ein Erbschein? Auf alle diese Fragen gehen wir im Folgenden näher ein.
Nachlass des Verstorbenen – Allein- oder Miterbe?
Eine der wichtigsten Fragen, die sich bei einer Erbschaft stellen, ist, ob der Erblasser Ihnen allein die Immobilie vermacht hat oder ob es Miterben gibt und Sie somit Teil einer Erbengemeinschaft sind. Dokumente wie das Testament des Verstorbenen oder ein Erbvertrag geben Aufschluss über eine mögliche Aufteilung der Immobilie. Liegen solche Schriftstücke nicht vor, ergibt sich die Aufteilung der Immobilie aus der Erbfolge innerhalb der Familie.
Das Erbe annehmen – Was muss ich tun?
Um das Erbe anzutreten und rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie zu werden, benötigen Sie einen Grundbucheintrag. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Erbe der Immobilie sind – das Testament oder der Erbvertrag reichen als Nachweis meist aus. Ist dies nicht ausreichend, muss ein Erbschein bei dem Amtsgericht beantragt werden, bei dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Der Erbschein ist gleichzeitig auch eine Entscheidungshilfe, da er Aufschluss über die finanzielle Situation des Erblassers gibt: Das heißt, ob er beispielsweise Schulden oder Hypotheken für die Immobilie aufgenommen hat. Entscheiden Sie sich dazu das Erbe anzunehmen, sind Sie für die Tilgung etwaiger Schulden oder die Abbezahlung der Hypothek verantwortlich und zahlen mit Ihrem eigenen Vermögen. Legen Sie innerhalb von sechs Wochen keinen Einspruch ein, gilt ein Erbe endgültig als angenommen.
Entscheidung über Nutzung, Vermietung oder Verkauf der Immobilie
Bevor eine endgültige Entscheidung über den Verbleib der Immobilie getroffen wird, muss im Falle einer Erbengemeinschaft eine Abstimmung getroffen werden. Beansprucht einer der Miterben das Erbgut und zahlt die übrigen Miterben je nach Wert der Immobilie aus? Stimmt die Erbengemeinschaft geschlossen für den Verkauf der Immobilie oder kommt es gegebenenfalls zu Teilungsversteigerung der einzelnen Erbanteile?
Die unkomplizierteste Option ist der Hausverkauf. Nach Verkaufsabschluss werden alle Miterben ausgezahlt, die Erbengemeinschaft aufgelöst und künftige Konflikte ausgeräumt.
Hängen Sie an der Immobilie und fühlen sich dort sicher und geborgen, bietet sich die Eigennutzung an. Sie müssen jedoch bedenken, dass Sie dazu verpflichtet sind die Miterben auszuzahlen und abwägen, ob Sie sich die Immobilie auf lange Sicht leisten können. Wären Sie in der Lage kostspielige Reparaturen zu finanzieren? Können Sie die laufenden Kosten abdecken?
Sie haben ein Haus in Heidelberg geerbt und brauchen noch Tipps für zum weiteren Vorgehen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir von Krebs Immobilien helfen Ihnen gerne.
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