Haus-Schenkung: Tipps vom Experten

Haus-Schenkung: Tipps vom Experten

Eine Haus-Schenkung zu Lebzeiten ist teilweise attraktiver als eine Erbschaft. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Immobilien zum Beispiel noch zu Lebzeiten dank einer Haus-Schenkung an Ihre Kinder übergeben.

Was versteht man unter einer Haus-Schenkung?

Sofern eine Immobilie ohne Gegenleistung übertragen wird, spricht man nach § 516 BGB von einer Schenkung. Die beschenkte Partei erhält das Eigentumsrecht und den Vermögenswert, muss aber keinerlei Zahlungen an den Schenker leisten. Die Motive, die zu so einer Haus-Schenkung führen, sind durchaus vielfältig: Eine Reduzierung der Erbschaftssteuer kommt ebenso infrage wie die Pflichtteil-Reduzierung bei eher unliebsamen Verwandten.

Wie wird eine Immobilie verschenkt?

Einfach die Schlüssel übergeben? So einfach funktioniert das bei einem so hohen Vermögenswert wie der Immobilie nicht. Notwendig ist dafür ein Übertragungsvertrag, der von einem Notar beurkundet gehört.

Speziell die schenkende Partei hat einen relativ großen Ausgestaltungsspielraum, was diesen Vertrag betrifft. Sie kann im Schenkungsvertrag bestimmte Vereinbarungen festlegen. Die Immobilie ändert zwar dem Eigentum, die schenkende Partei kann sich damit aber sicher sein, dass sich die Immobilie weiterhin in guten Händen befindet.

Mögliche Vereinbarungen sind beispielsweise:

- Verbot zum Weiterverkauf oder Zustimmung durch den Schenker erforderlich

- Rückforderungsrechte

- Übernahme der Immobilienpflege, also beispielsweise regelmäßige Sanierungen

- Vereinbarung einer monetären Auszahlung an andere Parteien, zum Beispiel Geschwister

Wissenswertes zur Haus-Schenkung

Immobilien-Schenkungen werden häufig zusammen mit einem lebenslangen Wohnrecht genutzt. Eigentümer übertragen die Immobilie mit einem Nutzungsrecht bereits zu Lebzeiten an den nächsten Erben - beispielsweise die Eltern an ihr Kind. Der ehemalige Eigentümer kann so bereits zu Lebzeiten die Übertragung des Hauses sicherstellen, während womöglich noch steuer sparende Effekte mit Hinblick auf die Erbschaftssteuer wirksam werden. Dank des eingeräumten Nießbrauch bewohnt der Schenkende die Immobilie bis zu seinem Lebensende weiter.

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