Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Eine zeitige Immobilienbewertung kann den Erbstreit entschärfen

Eine zeitige Immobilienbewertung kann den Erbstreit entschärfen

Wenn gleichberechtigte Geschwister gemeinsam ein Haus erben, laufen die Vorstellungen darüber, was mit der Immobilie passieren soll, nicht selten diametral auseinander. Dabei treffen ebenso häufig pragmatische Argumente auf sentimentale Einstellungen oder auch unschlüssige Meinungen. Wichtig ist es, in dieser Situation eine Basis zu schaffen, auf der gerechnet und kalkuliert werden kann.

Wenn ein Erbe die Immobilie möglichst schnell verkaufen will, der andere am liebsten selbst einziehen möchte und der dritte vielleicht eine mögliche Vermietung ins Spiel bringt, ist es immer sehr hilfreich, den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Ein qualifizierter, lokaler Immobilienmakler kann diese Bewertung nicht nur nach anerkannten Verfahren durchführen, er wird auch wichtige Hinweise zum Verkauf oder zur Vermietung geben.

Der Immobilienwert als Basis für weitere Entscheidungen

Erben, die nicht täglich mit Immobilien zu tun haben, neigen zum einen dazu, den Wert einer Immobilie gewaltig zu überschätzen – oder das genaue Gegenteil. In guter Lage kann auch eine Immobilie mit Renovierungsbedarf einen respektablen Preis erzielen. Umgekehrt sinken aktuell die Margen für Häuser mit schlechter Energiebilanz in durchaus akzeptablen Mittellagen. Müssen Interessenten nach dem Kauf noch hohe Summen in die energetische Sanierung stecken, reduziert dies die Begeisterung – und die Nachfrage. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen lokalen Immobilienmakler mit der Immobilienbewertung zu beauftragen, der diese Dynamik des Marktes genau kennt. Mit dem ermittelten, realistischen Marktwert im Hinterkopf können leichter vernünftige Entscheidungen getroffen werden.

Die Optionen realistisch auf Machbarkeit abklopfen

So geschieht es regelmäßig, dass der eine Erbe in seinen Überlegungen einen viel zu hohen Verkaufserlös angesetzt hat, während sich der andere, der in die Immobilie einziehen wollte, ehrlich eingestehen muss, dass er seine Geschwister nicht auszahlen kann, weil dies seine finanziellen Möglichkeiten bei weitem übersteigen würde. Schließlich können die erforderlichen Maßnahmen, um das bislang selbstgenutzte Haus in eine Mietimmobilie umzuwandeln, unverhältnismäßig hohe Belastungen erfordern. Und die Frage der Verwaltung steht davon unbenommen zusätzlich unbeantwortet im Raum.

Der Verkauf als lukrativste Lösung

In aller Regel erweist es sich als die lukrativste Lösung, einen lokalen Immobilienmakler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Er wird durch ein geschicktes Marketing und eine effektive Ansprache der passenden Zielgruppe schnell einen Interessenten für die Immobilie finden, der bereit ist, den verlangten Preis zu bezahlen. Erben, die aus emotionalen Gründen am ererbten Haus hängen, es aber trotzdem nicht selbst nutzen können, steht jederzeit die Möglichkeit offen, sich mit dem Makler auf eine stille Mitsprache bei der Auswahl des potenziellen Käufers zu einigen. So können sie schließlich sicher sein, dass das geliebte Haus in gute Hände übergeben wird.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Scheidungsimmobilie: Wer hat wie lange ein Bleiberecht?

Zu Anfang schien das Glück perfekt: Eine wunderbare Beziehung und eine tolle Immobilie als Zuhause. Nicht bei allen Paaren sind Harmonie und Zufriedenheit jedoch von Dauer. Lassen sich die Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, so stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Die Antwort ist nicht immer ganz einfach, insbesondere dann nicht, wenn die Ehe nicht in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: EU-Gebäuderichtlinie: Womit Eigentümer in Zukunft rechnen müssen

EU-Gebäuderichtlinie: Womit Eigentümer in Zukunft rechnen müssen

Gebäude mit schlechter bis sehr schlechter Energiebilanz verschwenden kostbare Ressourcen und emittieren unnötig zu viel CO₂. Das EU-Parlament arbeitet daher derzeit an einer neuen Gebäuderichtlinie, nach der Millionen Häuser saniert werden müssen. Die EU-Richtlinie verunsichert viele Eigentümer. Eine umfangreiche Sanierung kann vor allem bei älteren Häusern richtig teuer werden. Tatsächlich machen allerdings oft schon vergleichsweise kleine Maßnahmen einen gewaltigen Unterschied.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Im Alter selbstbestimmt wohnen: Planen Sie rechtzeitig

Im Alter selbstbestimmt wohnen: Planen Sie rechtzeitig

Deutschland wird immer älter. Die statistische Lebenserwartung steigt seit Jahren kontinuierlich. Die meisten Senioren möchten, solange es irgendwie geht, selbstbestimmt leben. Im eigenen Zuhause, in der gewohnten Nachbarschaft, in einem Umfeld, in dem sie sich auskennen. Nicht immer ist es ganz einfach, dieses Ziel zu erreichen. Denn mit der Anzahl der Lebensjahre wachsen auch die Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten, die zu einer eventuell eingeschränkten Mobilität und Beweglichkeit passen müssen.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt