Immobilienkauf ohne Trauschein: Regeln Sie die Verhältnisse sorgfältig

Immobilienkauf ohne Trauschein: Regeln Sie die Verhältnisse sorgfältig

Ob Haus oder Eigentumswohnung – auch Paare, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, möchten sich oft den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Sie sollten allerdings einige Vorkehrungen treffen, um im Fall einer Trennung oder des Tods eines Partners abgesichert zu sein.

Im Überschwang der innigen Gefühle haben viele unverheiratete Paare nicht im Blick, dass sie beispielsweise beim plötzlichen Tod des Partners nicht erbberechtigt sind. Ein Teil, möglicherweise die ganze Immobilie fällt dann an die Erben des Verstorbenen in gesetzlicher Erbfolge. Es empfiehlt sich also bereits vor dem Kauf die Verhältnisse sorgfältig zu regeln. Dazu im Folgenden ein paar Tipps.

Eintragung ins Grundbuch veranlassen

Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr tatsächlich auch als Eigentümer – und zwar unabhängig davon, wie viel Geld oder Sachleistung er in die Immobilie investiert hat. Idealerweise sollten beide Partner im Grundbuch vermerkt sein. Gibt es nur für einen der Partner einen entsprechenden Eintrag, hat der andere – ohne einen eindeutigen Partnerschaftsvertrag – keine Eigentumsrechte.

Einen Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag regelt die Besitzverhältnisse bei unverheirateten Paaren. Darin werden Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei klar und verbindlich festgeschrieben. Das gilt nicht nur für den Immobilienkauf an sich, sondern kann auch andere Verpflichtungen umfassen: Beispielsweise Unterhaltszahlungen, Finanzierungsverpflichtungen, die Verteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände oder auch Regelungen, was geschehen soll, wenn eine Partei die Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, wer im Falle einer Trennung in der Immobilie bleiben darf und weiteres.

Bei einem Partnerschaftsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Er sollte immer zusammen mit einem Rechtsexperten aufgesetzt werden. Er kann zudem, muss aber nicht, notariell beglaubigt werden. Dadurch erhält er eine noch größere Verbindlichkeit.

Die Option eines Gesellschaftsvertrags erwägen

Paare ohne Trauschein können den Immobilienkauf auch mit einem Gesellschaftsvertrag rechtlich absichern. So können beide Parteien eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, respektive sich als solche verstehen. Die GbR wird dann ins Grundbuch eingetragen. Den Gesellschaftern gehören vertraglich fixierte Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also auch der Immobilie. Im Gesellschaftsvertrag kann überdies geregelt werden, wer im Falle einer Trennung die Immobilie behalten darf und wie der andere Partner entschädigt wird.

Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge exakt Buch zu führen.

An den Erbfall denken

Legen Sie unbedingt fest, was im Todesfall mit der Immobilie und den damit verbundenen Verpflichtungen geschehen soll. Ohne konkrete Regelung greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bei unverheirateten Paaren erben dann beispielsweise die Kinder oder andere Familienangehörige des Verstorbenen. Lassen Sie einen Erbvertrag aufsetzen, wenn Sie eine andere Lösung als die gesetzliche Erbfolge wünschen.

Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten sollten? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © maxxyustas/Depositphotos.com

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