Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienkauf ohne Trauschein: Regeln Sie die Verhältnisse sorgfältig

Immobilienkauf ohne Trauschein: Regeln Sie die Verhältnisse sorgfältig

Ob Haus oder Eigentumswohnung – auch Paare, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, möchten sich oft den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Sie sollten allerdings einige Vorkehrungen treffen, um im Fall einer Trennung oder des Tods eines Partners abgesichert zu sein.

Im Überschwang der innigen Gefühle haben viele unverheiratete Paare nicht im Blick, dass sie beispielsweise beim plötzlichen Tod des Partners nicht erbberechtigt sind. Ein Teil, möglicherweise die ganze Immobilie fällt dann an die Erben des Verstorbenen in gesetzlicher Erbfolge. Es empfiehlt sich also bereits vor dem Kauf die Verhältnisse sorgfältig zu regeln. Dazu im Folgenden ein paar Tipps.

Eintragung ins Grundbuch veranlassen

Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr tatsächlich auch als Eigentümer – und zwar unabhängig davon, wie viel Geld oder Sachleistung er in die Immobilie investiert hat. Idealerweise sollten beide Partner im Grundbuch vermerkt sein. Gibt es nur für einen der Partner einen entsprechenden Eintrag, hat der andere – ohne einen eindeutigen Partnerschaftsvertrag – keine Eigentumsrechte.

Einen Partnerschaftsvertrag abschließen

Ein Partnerschaftsvertrag regelt die Besitzverhältnisse bei unverheirateten Paaren. Darin werden Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei klar und verbindlich festgeschrieben. Das gilt nicht nur für den Immobilienkauf an sich, sondern kann auch andere Verpflichtungen umfassen: Beispielsweise Unterhaltszahlungen, Finanzierungsverpflichtungen, die Verteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände oder auch Regelungen, was geschehen soll, wenn eine Partei die Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, wer im Falle einer Trennung in der Immobilie bleiben darf und weiteres.

Bei einem Partnerschaftsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Er sollte immer zusammen mit einem Rechtsexperten aufgesetzt werden. Er kann zudem, muss aber nicht, notariell beglaubigt werden. Dadurch erhält er eine noch größere Verbindlichkeit.

Die Option eines Gesellschaftsvertrags erwägen

Paare ohne Trauschein können den Immobilienkauf auch mit einem Gesellschaftsvertrag rechtlich absichern. So können beide Parteien eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, respektive sich als solche verstehen. Die GbR wird dann ins Grundbuch eingetragen. Den Gesellschaftern gehören vertraglich fixierte Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also auch der Immobilie. Im Gesellschaftsvertrag kann überdies geregelt werden, wer im Falle einer Trennung die Immobilie behalten darf und wie der andere Partner entschädigt wird.

Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge exakt Buch zu führen.

An den Erbfall denken

Legen Sie unbedingt fest, was im Todesfall mit der Immobilie und den damit verbundenen Verpflichtungen geschehen soll. Ohne konkrete Regelung greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bei unverheirateten Paaren erben dann beispielsweise die Kinder oder andere Familienangehörige des Verstorbenen. Lassen Sie einen Erbvertrag aufsetzen, wenn Sie eine andere Lösung als die gesetzliche Erbfolge wünschen.

Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten sollten? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © maxxyustas/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienkredit mit über 60

Mit über 60 noch einen Immobilienkredit bekommen? Geht das?

Gesetzliche Vorgaben zu einem Höchstalter bei der Kreditaufnahme gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem sehen sich Senioren mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie, Renovierungen oder sonstige finanzielle Vorhaben beantragen möchten. Lassen Sie sich nicht entmutigen – es gibt durchaus Möglichkeiten und Wege, die geplante Finanzierung erfolgreich auf die Beine zu stellen.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilie mit schlechter Energiebilanz

Eine schlechte Energiebilanz mindert den Verkaufspreis

Immobilien mit schlechter Energiebilanz und/ oder veralteten Heizungen finden immer schwerer einen Käufer. Und falls doch, so müssen Verkäufer zumeist herbe Preisabschläge akzeptieren. Verkaufswillige Eigentümer sind daher gut beraten, die Kosten und Möglichkeiten energetischer Sanierungsmaßnahmen sorgfältig durchzukalkulieren. Makler und Energieberater helfen dabei.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienverrentung

Immobilienverrentung: Zuhause wohnen bleiben und die Rente aufbessern

Der finanzielle Spielraum vieler älterer Immobilieneigentümer ist begrenzt. Eine niedrige Rente und fehlende Rücklagen erlauben keine „großen Sprünge“. Gleichzeitig ist in der eigenen Immobilie viel Kapital gebunden. Dieses quasi „herauszulösen“ und verfügbar zu machen – und trotzdem den Lebensabend in der liebgewonnenen und vertrauten Umgebung verbringen zu können – das ist das Versprechen (und Geschäftsmodell) aller Anbieter einer Immobilienverrentung.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt