Darum ist ein Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe so wichtig
Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören natürlich auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe für die Erben, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?
Vor allem, wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses möglichst frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben gestaltet sich die Situation schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt
Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?
Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben genau wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es zwingend erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück einfordern.
Wann muss ein Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt werden?
Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB ein Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis verfasst, so muss es in diesem Fall nachträglich erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben der Erben verlassen, sondern er muss eigene Nachforschungen anstrengen. Hierfür kontaktiert er auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese oft mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.
Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?
Natürlich gehört neben Geldvermögen und anderen Werten auch die Immobilie, die vererbt wird, ins Nachlassverzeichnis – und zwar mit allen dazugehörigen Anlagen und Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen auch die Mieter sowie die Mietverträge detailliert aufgelistet werden.
Bei der Werteinschätzung einer Immobilie im Nachlassverzeichnis empfiehlt es sich dringend, auf die Kompetenz und Erfahrung eine qualifizierten, lokalen Immobilienmaklers zurückzugreifen. Er kann sowohl bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses wie auch später bei der Beratung der Erben durch seine jahrelange Erfahrung wertvolle Hinweise geben. Zumeist ist er auch mit den Notaren in der Region gut vernetzt, sodass alle eventuellen rechtlichen Fallstricke bereits im Vorfeld aus dem Wege geräumt werden können.
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