Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Rechtssicherheit: Diese Gesetze sollte Ihr Makler kennen

Rechtssicherheit: Diese Gesetze sollte Ihr Makler kennen

Beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien spricht auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen. Ansonsten können zum Teil empfindliche Geldstrafen drohen. Ein qualifizierter Makler verfügt über das notwendige Wissen zu allen relevanten Themen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.

Um seinen Kunden beim Verkauf, beim Erwerb und bei der Vermietung Rechtssicherheit garantieren zu können, beschäftigt sich ein verantwortungsvoller Makler kontinuierlich mit der aktuellen Gesetzeslage. Denn viele Vorschriften sind nicht in den sprichwörtlichen Stein gemeißelt, sondern werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung modifiziert oder abgewandelt. Dies gilt insbesondere für das Mietrecht.

Gesetze der Immobilienwirtschaft, die zum Wissensrepertoire eines Maklers gehören

Die Liste der Gesetze und Verordnungen, Die Ihr Makler kennen sollte ist lang: Dazu gehören beispielsweise:

- das Gebäudeenergiegesetz (GEG),

- das Geldwäschegesetz (GWG),

- das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG),

- die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),

- das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern,

- das Mietrecht,

- die Betriebskostenverordnung (BetrKV),

- die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

- die einschlägigen Regelungen des BGB zum Vertragswesen,

- die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Jede dieser Positionen erfordert eine regelmäßige Verfolgung der jüngsten Urteile und Entscheidungen, um stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu sein. Zwei Beispiele.

Wichtig beim Kauf einer Bestandsimmobilie: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es bündelt die bis dahin geltenden Vorschriften des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und löst diese gleichzeitig ab. Das GEG soll dabei helfen, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen und schreibt daher energetische Standards für Neubauten sowie Nachrüstungspflichten für Bestandsimmobilien vor. Sobald eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Eigentümer wechselt, muss der Neubesitzer diese energetisch instandsetzen – falls der Vorbesitzer nicht bereits die Vorgaben erfüllt hat. Für den zumeist nötigen Austausch der Heizungsanlage und erforderliche Wärmedämm-Maßnahmen gewährt das Gesetz eine Frist von zwei Jahren.

Vorschriften bei der Vermietung: Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

In seiner ursprünglichen Form stammt dieses Gesetz aus dem Jahr 1971, die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips in 2015 war eine der gravierendsten Neuerungen. Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die Tätigkeiten eines Maklers bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum. Es schreibt unter anderem vor, dass die Höhe der Provision maximal zwei Monatsmieten plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen darf, oder dass bei Wohnungsangeboten bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen. Verstöße gegen einzelne Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, beim Verkauf, beim Kauf und auch bei der Vermietung auf die Kompetenz und das rechtliche Wissen eines qualifizierten Immobilienmaklers zu vertrauen.

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Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

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