Rechtssicherheit: Diese Gesetze sollte Ihr Makler kennen

Rechtssicherheit: Diese Gesetze sollte Ihr Makler kennen

Beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien spricht auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen. Ansonsten können zum Teil empfindliche Geldstrafen drohen. Ein qualifizierter Makler verfügt über das notwendige Wissen zu allen relevanten Themen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.

Um seinen Kunden beim Verkauf, beim Erwerb und bei der Vermietung Rechtssicherheit garantieren zu können, beschäftigt sich ein verantwortungsvoller Makler kontinuierlich mit der aktuellen Gesetzeslage. Denn viele Vorschriften sind nicht in den sprichwörtlichen Stein gemeißelt, sondern werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung modifiziert oder abgewandelt. Dies gilt insbesondere für das Mietrecht.

Gesetze der Immobilienwirtschaft, die zum Wissensrepertoire eines Maklers gehören

Die Liste der Gesetze und Verordnungen, Die Ihr Makler kennen sollte ist lang: Dazu gehören beispielsweise:

- das Gebäudeenergiegesetz (GEG),

- das Geldwäschegesetz (GWG),

- das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG),

- die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),

- das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern,

- das Mietrecht,

- die Betriebskostenverordnung (BetrKV),

- die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

- die einschlägigen Regelungen des BGB zum Vertragswesen,

- die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Jede dieser Positionen erfordert eine regelmäßige Verfolgung der jüngsten Urteile und Entscheidungen, um stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu sein. Zwei Beispiele.

Wichtig beim Kauf einer Bestandsimmobilie: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es bündelt die bis dahin geltenden Vorschriften des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und löst diese gleichzeitig ab. Das GEG soll dabei helfen, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen und schreibt daher energetische Standards für Neubauten sowie Nachrüstungspflichten für Bestandsimmobilien vor. Sobald eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Eigentümer wechselt, muss der Neubesitzer diese energetisch instandsetzen – falls der Vorbesitzer nicht bereits die Vorgaben erfüllt hat. Für den zumeist nötigen Austausch der Heizungsanlage und erforderliche Wärmedämm-Maßnahmen gewährt das Gesetz eine Frist von zwei Jahren.

Vorschriften bei der Vermietung: Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

In seiner ursprünglichen Form stammt dieses Gesetz aus dem Jahr 1971, die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips in 2015 war eine der gravierendsten Neuerungen. Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die Tätigkeiten eines Maklers bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum. Es schreibt unter anderem vor, dass die Höhe der Provision maximal zwei Monatsmieten plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen darf, oder dass bei Wohnungsangeboten bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen. Verstöße gegen einzelne Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, beim Verkauf, beim Kauf und auch bei der Vermietung auf die Kompetenz und das rechtliche Wissen eines qualifizierten Immobilienmaklers zu vertrauen.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder/und suchen ein neues Zuhause?  Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © ilixe48 /Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Erfolgsstory Immobilienkauf

Ein neues, traumhaftes Zuhause - Warum der Kauf einer älteren Immobilie sinnvoll sein kann

Ältere Häuser mit schlechter Energiebilanz haben in der jüngeren Vergangenheit merklich Federn beim Verkaufspreis lassen müssen. Nun kommt eine Studie des Immobilienportals Immowelt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2024 bei einzelnen Gebäudeklassen noch einmal Preisschwankungen von bis zu 25 Prozent möglich sind. Die Talfahrt bietet potenziellen Käufern gleichwohl die Chance auf einen günstigen Erwerb – bei dem hinreichend finanzielle Mittel für die erforderliche Sanierung übrigbleiben.

Mehr lesen

Zinsen stabil, Kaufkraft steigt

Leitzinssenkung der EZB: Positives Signal für Immobilienkredite

Gute Nachrichten für Immobilienkredite: Wie von Experten erwartet, hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins für den Euroraum im Juni gesenkt – erstmals seit 2019: Und zwar um 0,25 Prozentpunkte auf nun 4,25 Prozent. Immobiliendarlehen werden dadurch günstiger, während gleichzeitig die Immobilienpreise (noch) auf einem vergleichsweise moderaten Niveau liegen.

Mehr lesen

Barrierefreier Umbau Wertsteigerung

Ein barrierefreier Umbau steigert auch den Immobilienwert

Unsere Gesellschaft wird immer älter – konsequent nur, dass barrierefreier Wohnraum an Bedeutung gewinnt. Immer mehr junge Kaufinteressenten beschäftigen sich mit den Möglichkeiten eines barrierefreien Umbaus der ins Auge gefassten Immobilie, um so sicherzustellen, dass sie auch in hohem Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. In einem Nebeneffekt erhöhen die Investitionen in Barrierefreiheit auch den Wert der Immobilie nachhaltig.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt