Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Scheidung Kredit noch nicht abgezahlt

Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist

Paare, die sich scheiden lassen wollen und deren Kredit für die gemeinsame Immobilie noch nicht abbezahlt ist, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Welche Optionen bieten sich an, mit welchen Kosten muss kalkuliert werden und worauf sollten Scheidungspaare vor allem achten?

Das Wichtigste vorab: Wenn beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben haben – und das ist die Regel, weil Banken darauf zumeist bestehen – dann sind sie gesamtschuldnerisch für den Kredit verantwortlich. Das bedeutet: Im Zweifelsfall kann die Bank von jedem Partner die volle Rückzahlung einfordern – völlig unabhängig davon, wer eventuell im Haus wohnen bleibt, wer auszieht oder wer im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sie erfordert zudem die Bewältigung einer ganzen Reihe von organisatorischen Anforderungen. Nutzen Sie daher für alle Immobilienangelegenheiten unbedingt die Kompetenz und Expertise eines erfahrenen Immobilienmaklers, der Ihnen – nach einer ersten Werteinschätzung Ihres Hauses – fundiert dabei helfen kann, eine optimale Lösung zu finden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Optionen für die noch mit einem Kredit belastete Immobilie:

1. Verkauf der Immobilie

Der Verkauf der Immobilie ist in aller Regel nicht nur die einfachste, sondern auch die zweckmäßigste Lösung. Insbesondere, wenn keiner der beiden Partner das Haus allein unterhalten kann oder möchte. Der Verkaufserlös wird genutzt, um den noch offenen Kredit abzulösen. Eventuelle Überschüsse können zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

Lassen Sie die Immobilie unbedingt von einem Immobilienmakler professionell bewerten, um einen realistischen Verkaufspreis festlegen zu können und so den Verkaufsprozess zu beschleunigen. Und: Sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrer Bank und klären Sie, ob diese eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, weil der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.

2. Übernahme der Immobilie durch einen Partner

Theoretisch kann natürlich auch einer der Partner in der Immobilie wohnen bleiben, den anderen auszahlen und die Kreditschulden übernehmen. Die praktische Umsetzung dieser Option setzt vor allem erklecklich finanzielle Ressourcen bei dem übernehmenden Partner voraus: Direkt vorhandene (für die Auszahlung) und langfristige zur Bedienung der Kreditraten.

Und selbstverständlich spricht die Bank in diesem Fall ein entscheidendes Wörtchen mit: Sie muss der Übertragung des Kredits auf nur einen Kreditnehmer ausdrücklich zustimmen – und wird dies nur dann tun, wenn sie von der Bonität des Solo-Kreditnehmers überzeugt ist. Gegebenenfalls lässt sie mit sich verhandeln, inwieweit Kreditkonditionen angepasst werden können oder eine Umschuldung möglich ist.

3. Vermietung der Immobilie

Die Vermietung der Immobilie erfordert immer ein noch grundsätzlich vorhandenes Einvernehmen zwischen den Partnern. Im Idealfall reichen die Mieteinnahmen, um die Kreditraten zu decken. Wichtig: Es ist in beiderseitigem Interesse, dass eine klare Übereinkunft getroffen wird, wie mit den Mieteinnahmen umzugehen ist, wer die Verwaltung übernimmt, welche Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Reparaturen gelten – und nicht zuletzt, wie die Mieteinnahmen bei wem versteuert werden.

4. Ultima Ratio: Die Zwangsversteigerung

Können sich die Partner partout nicht einigen und wird keine Lösung für die Tilgung des Kredits gefunden, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Dabei handelt es sich sozusagen um den Worst Case – denn der Verkaufserlös aus einer Zwangsversteigerung liegt immer deutlich unter dem Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt hätte, erzielt werden können.

Suchen Sie Unterstützung bei der optimalen Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail. 

Foto: © chachar/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienverkauf 2025

Immobilienverkauf 2025: Warum ein Makler unverzichtbar ist

Der Immobilienmarkt bleibt 2025 in Bewegung: Regionale Unterschiede schlagen noch deutlicher auf die Preise durch, Käufer agieren vorsichtiger und Finanzierungen müssen noch besonnener durchkalkuliert werden. Wer aktuell eine Immobilie verkaufen möchte, braucht eine belastbare Preisstrategie. Ein qualifizierter Makler kann genau dabei helfen und so den optimalen Verkaufserfolg sichern.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienpartner der Rhein-Neckar Löwen

Krebs Immobilien wird offizieller Immobilienpartner der Rhein-Neckar Löwen

Krebs Immobilien, eines der führenden Immobilienunternehmen der Region, freut sich, die offizielle Partnerschaft mit den Rhein-Neckar Löwen bekannt zu geben. Der Sponsorenvertrag ist auf mehrere Jahre ausgelegt.

Mehr lesen

Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Immobilienbewertung

Immobilienbewertung: Welche Vorteile hat das Vergleichswertverfahren?

Die Ermittlung des Immobilienwerts ist beim Immobilienverkauf elementar und nimmt großen Einfluss auf einen schnellen und erfolgreichen Abschluss des Verkaufsprozesses. Es gibt verschiedene, anerkannte Verfahren, um den Wert einer Immobilie festzustellen. Eines davon ist das Vergleichswertverfahren, das als einziges die Dynamik des Marktes mit berücksichtigt. Doch welche Immobilien können damit bewertet werden und wann genau ist es die erste Wahl?

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt