Scheidungsimmobilie: Darum sind Grundbucheinträge so wichtig

Scheidungsimmobilie: Darum sind Grundbucheinträge so wichtig

Der Eigentümer einer Immobilie wird im Grundbuch eingetragen. Lässt sich ein Paar scheiden, das gemeinsam eine eigene Immobilie bewohnt, ist es für die vermögensrechtliche Aufteilung von enormer Bedeutung, wer im Grundbuch als Eigentümer angegeben ist. Die Konsequenzen können gravierend sein – umso wichtiger ist es, das Grundbuch und seine Funktion genau zu verstehen.

Eher die Regel als die Ausnahme ist es, dass Ehepartner in unterschiedlichem Ausmaß an der Finanzierung und Kredittilgung einer Immobilie beteiligt sind. Sei es, weil ein Partner ein durchgängig höheres Einkommen hat oder weil einseitig ein größeres Vermögen in die Ehe eingebracht wird. Im Scheidungsfall sind diese Faktoren jedoch irrelevant. Ausschlaggebend ist allein, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Das Grundbuch ist der „Personalausweis“ der Immobilie

Das Grundbuch ist prinzipiell so etwas wie der „Personalausweis“ einer Immobilie. Es wird als öffentliches Register geführt, kann aber nur „bei berechtigtem Interesse“ von anderen Personen als dem Eigentümer eingesehen werden. Das Grundbuch besteht aus mehreren Abteilungen, in die jeweils konkrete, für Grundstück und Immobilie relevante Fakten eingetragen werden. Das Deckblatt, die sogenannte Grundbuchaufschrift, gibt zunächst Auskunft über das zuständige Amtsgericht, bei dem das Grundbuch geführt wird, und markiert das jeweilige Blatt des entsprechenden Bandes. Die Aufschrift identifiziert zudem die genaue Lage und Größe des Grundstücks durch Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstücks. Es folgen die drei Abteilungen.

Abteilung I: Die Eigentumsverhältnisse

In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks dokumentiert. Gibt es mehr als einen Eigentümer, so ist hier auch die Verteilung des Eigentums fixiert. Bei Ehepaaren ist der Zusatz „je zur Hälfte“ gebräuchlich – aber nicht zwingend und automatisch. Denkbar sind auch Aufteilungen im Drittel-Verhältnis, also zwei Drittel zu einem Drittel, oder nur ein Ehepartner ist als alleiniger Eigentümer eingetragen. In diesem Fall gehört ihm die Immobilie auch nach einer Scheidung weiterhin.

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

In Abteilung II werden die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Wohn- und Nießbrauchrechte oder Wegerechte. Auch Leitungsrechte für die Versorgung mit Wasser, Abwasser, Strom und Gas sind hier eingetragen, wenn es sich beispielsweise um das vordere von zwei hintereinander liegenden Grundstücken handelt.

Abteilung III: Grundpfandrechte und Grundschulden

Hypotheken, Grundschulden und Grundpfandrechte werden in Abteilung III festgehalten. Sie geben Auskunft darüber, inwieweit die Immobilie finanziell belastet ist. Der Unterschied zwischen Grundschuld und Grundpfandrecht besteht unter anderem darin, dass eine Grundschuld nicht automatisch gelöscht wird, wenn das entsprechende Darlehen getilgt wurde. Sie kann für spätere Zwecke einfach stehen bleiben – obwohl keine Zahlungsverpflichtung des Eigentümers mehr vorhanden ist. Ein Grundpfandrecht hingegen erlischt, sobald keine Forderung mehr besteht.

Das Grundbuch wird in Deutschland inzwischen elektronisch geführt. Alle im Grundbuch jemals eingetragenen Daten müssen jedoch, auch wenn sie hinfällig geworden sind, „auf immer“ lesbar bleiben und werden daher nicht vollständig gelöscht.

Sind Sie unsicher, was einzelne Vermerke im Grundbuch bedeuten oder was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und umfassend.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.

Foto: © marish/Depositphotos.com

Weitere Nachrichten

Erfolgsstory Immobilienkauf

Ein neues, traumhaftes Zuhause - Warum der Kauf einer älteren Immobilie sinnvoll sein kann

Ältere Häuser mit schlechter Energiebilanz haben in der jüngeren Vergangenheit merklich Federn beim Verkaufspreis lassen müssen. Nun kommt eine Studie des Immobilienportals Immowelt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2024 bei einzelnen Gebäudeklassen noch einmal Preisschwankungen von bis zu 25 Prozent möglich sind. Die Talfahrt bietet potenziellen Käufern gleichwohl die Chance auf einen günstigen Erwerb – bei dem hinreichend finanzielle Mittel für die erforderliche Sanierung übrigbleiben.

Mehr lesen

Zinsen stabil, Kaufkraft steigt

Leitzinssenkung der EZB: Positives Signal für Immobilienkredite

Gute Nachrichten für Immobilienkredite: Wie von Experten erwartet, hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins für den Euroraum im Juni gesenkt – erstmals seit 2019: Und zwar um 0,25 Prozentpunkte auf nun 4,25 Prozent. Immobiliendarlehen werden dadurch günstiger, während gleichzeitig die Immobilienpreise (noch) auf einem vergleichsweise moderaten Niveau liegen.

Mehr lesen

Barrierefreier Umbau Wertsteigerung

Ein barrierefreier Umbau steigert auch den Immobilienwert

Unsere Gesellschaft wird immer älter – konsequent nur, dass barrierefreier Wohnraum an Bedeutung gewinnt. Immer mehr junge Kaufinteressenten beschäftigen sich mit den Möglichkeiten eines barrierefreien Umbaus der ins Auge gefassten Immobilie, um so sicherzustellen, dass sie auch in hohem Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. In einem Nebeneffekt erhöhen die Investitionen in Barrierefreiheit auch den Wert der Immobilie nachhaltig.

Mehr lesen

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen.
Standard aktiviert Tracking- und Analytische-Cookies die uns helfen die Website für Sie zu verbessern.

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Unsere Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

  • Um weitere Informationen zu erhalten, müssen Sie Analytics und Dienste Dritter zustimmen.
    Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern.

  • Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt